Überwachung der Sanierung
Bei der Sanierung von Grundstücken (Altlastensanierung) ist es unbedingt erforderlich, dass die (Erd-) Arbeiten fachgutachterlich, z.B. durch unser Büro, begleitet werden.
Die Kontrolle der Vorgaben, welche in einem Sanierungkonzept konkretiesiert wurden, ist Teil der sog. fachlichen Bauleitung.