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in Bauwerken (LAGA M 20)

Deklarationsanalyse nach LAGA M 20

zur Verwertung von Bodenmaterial in technischen Bauwerken

keine Wiederverwertung
in technischen Bauwerken?
–> Verfüllung in Gruben nach Verfüll-Leitfaden
bzw. Beseitigung auf Deponie

Bedeutung hat die LAGA vor allem bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

Die LAGA hat in ihrer wichtigsten Mitteilung 20 (LAGA M 20) verschiedene Zuordnungskategorien festgelegt, anhand derer die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub geregelt wird. Die Regelungen für die Verwertung von Bauschutt sind in Bayern gesondert geregelt. siehe RC-Leitfaden.

Haufwerk von Bodenaushub zur Entsorgung
Haufwerk von Bodenaushub

Die LAGA M20 (1997) regelt in Bayern die Verwertung von Bodenaushub in technischen Bauwerken. Spätere Versionen der LAGA M20 wurden in Bayern nicht eingeführt. Dabei werden mehrere Einbauklassenunterschieden (deren Einteilung auf Herkunft, Beschaffenheit und Anwendung nach Standortvoraussetzungen basiert.
Zu den Einbauklassen werden verschiedene Verwertungsmöglichkeiten genannt. Eine weitere Differenzierung kann nach hydrogeologischen Standortverhältnissen, den konkreten Einbaubedingungen und der Nutzung am Einbauort erfolgen.

Material, welches dem Zuordnungswert 

  • Z 0 entspricht, erlaubt einen uneingeschränkten Einbau,
  • Z 1 – Material einen eingeschränkten offenen Einbau und
  • Z 2 – Material einen eingeschränkten Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen.
  • Material > Z 2 muss auf dafür zugelassenen Deponien beseitigt werden.

Ein offener Einbau von Boden (Z 1) ist in Flächen möglich,die im Hinblick auf ihre Nutzung als unempfindlich anzunehmen sind. Dies können z.B. bergbauliche Rekultivierungsgebiete, Straßenbau und begleitende Erdbaumaßnahmen, Industrie-, Gewerbe- und Lagerflächen sein. In der Regel soll der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand mindestens 1 m betragen.

Die Zuordnungswerte sind Orientierungswerte. Abweichungen von diesen Technischen Regeln können zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht wird, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Zuordnungsklassen: Z 0 , Z 1.1 , Z 1.2 , Z 2

Um festzustellen, welcher Kategorie das Material zugeordnet werden muss und wie es dementsprechend verwendet werden kann, ist eine Beprobung nach LAGA PN 98 und Untersuchung, d.h. Deklarationsanalyse unerlässlich.

Die Probe wird auf die, in der LAGA M 20 festgelegten, Zuordnungparameter im Feststoff (Gesamtfraktion) und im Eluat untersucht.

Untersuchung nach LAGA M 20

umfasst folgende Parameter

im Feststoff (Gesamtfraktion)

  • Trockensubstanz,
  • pH-Wert,
  • Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW),
  • Polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB),
  • Cyanide (ges.),
  • BTEX,
  • EOX,
  • leichtflüchtige organische Kohlenwasserstoffe (LHKW),
  • Schwermetalle
    • Arsen,
    • Blei,
    • Cadmium,
    • Chrom (ges.),
    • Nickel,
    • Kupfer,
    • Quecksilber,
    • Zink,
    • Thallium

im Eluat (S4)

  • pH-Wert,
  • elektrische Leitfähigkeit,
  • Chlorid,
  • Sulfat,
  • Cyanid (ges.),
  • Phenolindex,
  • Schwermetalle:
    • Arsen,
    • Blei,
    • Cadmium,
    • Chrom (ges.),
    • Nickel,
    • Kupfer,
    • Quecksilber,
    • Zink,
    • Thallium

[Auszug aus LAGA M 20 (1997), ohne Fußnoten]

Wir führen für Sie die qualifizierte Probenahme nach LAGA PN 98 durch und analysieren die vorgeschriebenen Parameter, so dass Sie eine aussagekräftige Deklaration des Materials erhalten (Deklarationsanalyse).

Zudem stehen wir Ihnen für eine weitere Betreuung sowie Beratung zu Verwertungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

Die genauen Texte der LAGA M 20 können Sie hier herunterladen:

Download der LAGA M 20 (1997) (Anmerkung: spätere Versionen wurden in Bayern nicht eingeführt)

oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihr Projekt bezogen.

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