Emissionserklärungen (EE)
Betreiber von emissionschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen
Anlagen sind nach § 27 Bundesemissionsschutzgesetz (BImSchG)
in Verbindung mit der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
verpflichtet eine Emissionserklärung und u. U. auch einen Emissionsbericht
abzugeben. Nächster Erklärungszeitraum ist das Jahr 2007.
In der Emissionserklärung sind Angaben über die gasförmigen
Emissionen der betreffenden Anlagen, sowie der dazu gehörigen
Anlagenteile anzugeben. In Zukunft erledigen wir gerne diese Aufgabe
für Sie.
Unsere Leistung:
- Ermittlung der in der Emissionserklärung abzugebenden
Daten
- Recherche vor Ort zur Erhebung der Daten für die EE
- Berechnung der Emissionen
- Bearbeitung der Daten für die Abgabe bei der Behörde
- Erledigung des Schriftverkehrs mit den Behörden
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