| Erkundungen von Bodenverhältnissen
(Bodenaufbau / Erkundung des Schichtenaufbaus, Verdacht auf schädliche
Bodenveränderungen und den Zustand von technischen Bauwerken
sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben (Verdacht auf gesetzliche
Bodenveränderungen, Nutzungsänderung von Grundstücken
nach BBodSchG) bzw. werden von den zuständigen Fachbehörden
nachdrücklich empfohlen.
Erkundungen
im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen dienen zur Überprüfung
der Bodenbeschaffenheit. Detaillierte Baugrunduntersuchungen schützen
vor unliebsamen "Überraschungen" der im Untergrund
vorliegenden Verhältnisse. Bodenuntersuchungen liefern neben
den Kennwerten für den Statiker darüber hinaus die Kenntnis
von früher eventuell eingebauten schadhaften Verfüllungen.
Mehr Informationen über unsere Baugrunderkundungen
Bei Abbruchmaßnahmen stellt die Erkundung
der verbauten Materialien sowie von möglichen Verunreinigungen
durch die Nutzung der Gebäude und technischen Bauwerke die
Vorraussetzung für eine gesetzeskonforme Durchführung
eines kontrollierten Rückbaus dar.
Die Wahl des Gründungsverfahrens basiert für
jede Tiefbau- bzw. Baumaßnahme auf dem im Zuge eines ingenieursgeologischen
Gutachtens erkundeten Schichtenaufbau.
Bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen,
u. a. im Rahmen von Nutzungsänderung von Gewerbe- und Industriegrundstücken
gibt eine Historische Erkundung erste Hinweise auf den Umgang mit
umweltschädlichen Stoffen. Anhand der gewonnenen Informationen
kann eine geeignete Untersuchungsstrategie zur Überprüfung
des Gefahrenverdachtes oder zur Abgrenzung der Schadensfläche
ausgearbeitet werden.
mehr Informationen zu Altlastenerkundung,
Historische Recherche,
Orientierende
und Detail-Erkundung
Ein Ziel und nach unserer Erfahrung
auch Resultat einer jeden Erkundung ist die Reduzierung der Gesamtkosten:
- Minimierung der Baustillstandzeiten durch das Fehlen von Informationsdefiziten
- Reduzierung von Entsorgungskosten durch Festlegung von geeigneten
Verwertungswegen im Vorfeld einer Baumaßnahme
- Die Durchführung von Abbrucharbeiten nach einer detaillierten
Konzeption für den kontrollierten Rückbau führt
zur Einschränkung von Nachforderungsmöglichkeiten von
Seiten des Abbruchsunternehmens.
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