Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)- Entwurf
15. Dezember 2004
Die vorliegende Verwaltungsvorschrift soll eine Anleitung für
die Zuordnung von Abfällen zu den als besonders überwachungsbedürftig
(gefährlich) bzw. nicht besonders überwachungsbedürftig
(nicht gefährlich) geltenden Abfallarten der AVV geben. Ziel
der Verwaltungsvorschrift ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung
des Vollzuges des Europäischen Abfallverzeichnisses. Wegen der
erstmaligen Inbezugnahme des europäischen Gefahrstoffrechts wird
insbesondere die Anwendung gefahrstoffrechtlicher Regelungen bei der
Bestimmung gefährlicher Abfälle erläutert und durch
entsprechende Tabellen praktikabel ausgestaltet.
In den Bundesländern soll damit ein einheitlicher Vollzug erreicht
werden.
KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Artikel 1
des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen)
27. September 1994
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25. 1.2004 I 82
Vollständig neu bearbeitet wurde dieses Standardwerk von den
Autoren. Die besondere Beachtung galt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
und den geltenden Vorschriften, die wieder in aktueller Form Eingang
fanden.
Alle Fragen der Umweltbeauftragten auf kommunaler Ebene werden durch
dieses vollständige deutschsprachige Werk zum Thema Abfall
beantwortet. Gleichzeitig ist das Buch als Lehrbuch für Fachhochschulen
und Universitäten gut eingeführt. [ mehr...
]
Lesefassung
Verordnung (EWG) Nr. 259/93 DES RATES vom 1. Februar 1993 zur Überwachung
und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und
aus der Europäischen Gemeinschaft
(Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen)
vom 30. September 1994
Ausführungsgesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22.
März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Bekanntmachung der Zollstellen, über die Abfälle in den, aus dem oder
durch den Geltungsbereich der EG-Abfallverbringungsverordnung sowie
des Abfallverbringungsgesetzes verbracht werden können.
Stand: 23. Juni 2003
AbfKlärV
- Klärschlammverordnung
Vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), geändert durch Verordnung
vom 6. März 1997 (BGBl. I S. 446), durch Art. 3 Gesetz zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung
anderer Rechtsvorschriften vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193),
durch Art. 2 Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen
vom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1488) und durch § 11 Düngemittelverordnung
vom 26. November 2003 (BGBl. I S. 2373).
AltholzV - Altholzverordnung
(Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung
von Altholz)Ausfertigungsdatum: 15. August 2002
Verkündungsfundstelle: BGBl I 2002, 3302
Sachgebiet: FNA 2129-27-2-19
Textnachweis ab: 1.3.2003
Die neue LAGA 20
Endfassung der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) 20 vom 06.11.2003 Anforderungen an die stoffliche Verwertung
von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -
- Mineralische Reststoffe und Abfälle aus dem Baubereich,
Altlasten und Schadensfälle
- Boden
- Straßenaufbruch
- Schlacke und Aschen aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen
Mineralische Reststoffe / Abfälle aus Gießereien
- Bankettschälgut
- Aschen und Schlacken aus steinkohlenbefeuerten Kraftwerken, Heizkraftwerken
und Heizwerken
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
- Technische Regeln - Allgemeiner Teil (Überarbeitung) Downloadquelle:
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
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