ZTV wwG-StB By 05 vom 12. Dezember
2005
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technischn Lieferbedingungen
für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale
bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau
in Bayern
Im Juni 2005 wurde im Rahmen des Umweltpaktes Bayern vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
und dem Bayerischen
Industrieverband Steine und Erden e.V. ein Leitfaden zum Thema „Anforderungen
an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“
erarbeitet. Dieser wurde nun mit Schreiben des Umweltministeriums
vom 09.12.2005 für den Vollzug in Bayern eingeführt und
bildet auch die Grundlage für die Fortschreibung der Regelungen
der ZTV wwG-StB By.
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Technischen Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen
Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im
Straßenbau in Bayern" wurden nun mit Schreiben vom 12.
Dezember 2005 in einer gemeinsamen Bekanntmachung o.g. Ministerien
veröffentlicht.
Umweltpakt Bayern:
Vereinbarung über die Verwertung von Bauschutt in technischen
Bauwerken
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz und der Bayerische Industrieverband Steine und
Erden e.V. vereinbaren die nachfolgenden Anforderungen an die Verwertung
von Bauschutt in technischen Bauwerken. Die Paktpartner bekennen
sich damit zur Kreislaufwirtschaft im Bauwesen, soweit es die Verwertung
von Bauschutt in technischen
Bauwerken betrifft.
Eine entsprechende freiwillige Vereinbarung war im Zuge der Fortschreibung
im Umweltpakt Bayern für das Jahr 2005 angekündigt. Mit
der nachfolgenden
Vereinbarung wird die Anwendung und Güteüberwachung
von Recycling-Baustoffen konkretisiert und ein wertvoller
Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen sowie zur Einsparung
von Deponieraum geleistet. [Auszug aus Vorwort]
Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in
technischen Bauwerken“ 15. Juni 2005
Zusammensetzung und Schadstoffgehalt
von Siedlungsabfällen Die Kenntnis der Zusammensetzung und des Schadstoffgehalts
von Restmüll ist eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges
Stoffstrommanagement. Die Broschüre erläutert die für
Bayern repräsentativen Ergebnisse eines zwischen 1998 und 2003
in fünfzehn bayerischen Gebietskörperschaften durchgeführten
Vorhabens.
Erste Verordnung zur
Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager
sowie zur Neubekanntmachung der Nachweisverordnung
Am 2. Dezember 2002 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 4417).Die Bundesregierung
hat in der Kabinettsitzung am 06.11.2002 abschließend die Verordnung
beschlossen. Mit dieser Verordnung werden zwei Ausnahmeregelungen
der Deponieverordnung geändert. Insbesondere wird der Anwendungsbereich
der Verordnung nicht mehr auf alle Bundeswasserstrassen, sondern nur
noch auf die acht größten beschränkt.
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