VSU Boden und Altlasten Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen
für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern; Vom
3. Dezember 2001
BioAbfV
- Bioabfallverordnung
(Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden)Vom
21. September 1998 (BGBl. I S. 2955), geändert durch Art. 5 Verordnung
zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses vom 10. Dezember
2001 (BGBl. I S. 3379), durch Art. 3 Verordnung zur Änderung
abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen vom 25. April 2002 (BGBl. I
S. 1488) und durch § 11 Düngemittelverordnung vom 26. November
2003 (BGBl. I S. 2373). Anlage
1 | Anlage
2 | Anlage
3 |
AbfKlärV
- Klärschlammverordnung
Vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), geändert durch Verordnung
vom 6. März 1997 (BGBl. I S. 446), durch Art. 3 Gesetz zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung
anderer Rechtsvorschriften vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193),
durch Art. 2 Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen
vom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1488) und durch § 11 Düngemittelverordnung
vom 26. November 2003 (BGBl. I S. 2373).
AltholzV
- Altholzverordnung
(Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung
von Altholz)Ausfertigungsdatum: 15. August 2002
Verkündungsfundstelle: BGBl I 2002, 3302
Sachgebiet: FNA 2129-27-2-19
Textnachweis ab: 1.3.2003
DüMV
- Düngemittelverordnung
(Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln,
Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenschutzmitteln)
vom 26.November 2003 (BGBI. I S. 2373)
Die neue LAGA 20
Endfassung der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) 20 vom 06.11.2003 Anforderungen an die stoffliche Verwertung
von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -
- Mineralische Reststoffe und Abfälle aus dem Baubereich,
Altlasten und Schadensfälle
- Boden
- Straßenaufbruch
- Schlacke und Aschen aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen
Mineralische Reststoffe / Abfälle aus Gießereien
- Bankettschälgut
- Aschen und Schlacken aus steinkohlenbefeuerten Kraftwerken, Heizkraftwerken
und Heizwerken
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
- Technische Regeln - Allgemeiner Teil (Überarbeitung) Downloadquelle:
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
vom 24. Juli 2002
[ab 1.10.2004 gültig]
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Vom 8. Juli 1994 (BGBl. 1 S. 1490), BGBI. III 2129-24
Neugefasst durch Bek. v. 23. 8.2001 I 2218 Zweck dieses Gesetzes
ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen
Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen
zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen,
unter denen
derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB)
Teile A und B - Ausgabe 2002
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
(DVA - ein von den Interessengruppen paritätisch besetztes Gremium,
das für die Überarbeitung der VOB zuständig ist) hat
die Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) in der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a
vom 29. Oktober 2002) neu herausgegeben.
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