Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind:stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Die Untersuchung eines Grundstückes hinsichtlich der Altlastensituation kann für Sie aus den verschiedensten Gründen empfehlenswert bzw. unbedingt notwendig werden, z.B. bei:
Für komplexe Aufgabenstellungen erarbeiten wir für Sie eine auf die Fragestellung abgestimmte Untersuchungsstrategie. Unser Ziel dabei ist stets, die fachlich notwendigen Maßnahmen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand zu vereinbaren. Sollte eine Sanierung notwendig werden planen wir diese so, dass neben der technischen Machbarkeit und den entsprechenden Kosten auch Faktoren wie Wirksamkeit, öffentliche Akzeptanz und Entsorgungsmöglichkeiten von Reststoffen optimal berücksichtigt werden.
(Als zugelassene Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG sind wir für die Probenahme von Altlasten anerkannt)
Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich ein Angebot über unsere Leistungen (auch über Teilleistungen).
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.