Der Boden ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er stellt Nährstoffe und Wasser für Pflanzen bereit und ernährt dadurch Menschen und Tiere. Durch die Filterfunktion reinigt der Boden Regenwasser, wenn dieses nach unten sickert und das Grundwasser speist. Damit sowohl der Boden als auch das Grundwasser nicht durch Verunreinigungen bzw. Schadstoffe kontaminiert werden, gelten strenge Vorschriften und Grenzwerte. Bekannte schädliche Bodenveränderungen müssen beseitigt werden, damit diese keine Gefahr für Grundwasser und Lebewesen darstellen.
Bodenuntersuchungen sind nach LAGA M 20, dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem LfW-Merkblatt 3.8/1 vorzunehmen oder werden empfohlen, wenn ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, Bauvorhaben anstehen und bereits bestehende Bauwerke saniert oder rückgebaut werden sollen. Dadurch werden Gefahrenpotentiale durch die ehemalige Nutzung eines Geländes, durch die Bausubstanz von Gebäuden oder durch Verfüllungen auf dem Areal ersichtlich und können beseitigt werden.
Wir untersuchen Ihren Boden:
- nach LAGA M 20 im Feststoff und Eluat
- nach BBodSchG
- nach LfW-Merkblatt 3.8/1