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BBodSchG

Durch das BBodSchG sollen die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Um dieses Ziel zu garantieren, sind Boden, Altlasten und Gewässer auf eine Weise zu sanieren, dass Verunreinigungen behoben werden. Ferner ist bei Tätigkeiten jeglicher Art dafür Sorge zu tragen, dass eine schädliche Bodenveränderung mit einhergehender Funktionsstörung nicht eintritt.

Die Untersuchung und Bewertung von Altlasten erfolgt anhand der Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der konkretisierenden Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Im Vergleich zum LfW-Merkblatt 3.8/1 sind im BBodSchG und der BBodSchV für die Analysen verschiedene Vorgaben zu Probenvor- und -aufbereitung gegeben.

Wir führen für Sie die gesetzeskonforme Laboranalytik nach den Vorgaben des BBodSchG bzw. des LfW-Merkblattes 3.8/1 durch.