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LAGA M 20

Bedeutung hat die LAGA bzw. ihre Beschlüsse vor allem bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen, bei bestimmten betrieblichen Abfällen und im Umweltbereich.

Die LAGA hat in ihrer wichtigsten Mitteilung 20 (LAGA M 20) verschiedene Zuordnungskategorien festgelegt, anhand derer die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt geregelt wird.

Zuordnungsklassen: Z 0 , Z 1.1 , Z 1.2 , Z 2

Um festzustellen, welcher Kategorie das Material zugeordnet werden muss und wie es dementsprechend verwendet werden kann, ist eine Beprobung und Untersuchung unerlässlich.

Die Probe wird auf die, in der LAGA M 20 festgelegten, Zuordnungparameter im Feststoff und im Eluat untersucht.

Das Untersuchungsprogramm nach LAGA M 20 umfasst folgende Parameter:

im Feststoff:
Trockensubstanz, pH-Wert, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), BTEX, EOX, leichtflüchtige organische Kohlenwasserstoffe (LHKW), Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Kupfer, Quecksilber, Zink, Thallium sowie Cyanide

im Eluat:
pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Cynid, Phenolindex, Schwermetalle: Arsen, Blei,  Cadmium, Chrom, Nickel, Kupfer, Quecksilber, Zink, Thallium

 

Wir führen für Sie die Probenahme nach LAGA PN 98 durch und analysieren die vorgeschriebenen Parameter, so dass Sie eine aussagekräftige Deklaration des Materials erhalten (Deklarationsanalyse).

Als zugelassene Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG sind wir für die Probenahme von Altlasten anerkannt.

Die genauen Texte der LAGA können Sie in unserem Download-Bereich herunterladen.