Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und stehen als Allgemeingut unter besonderem Schutz. Ihre Bewirtschaftung muss dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit diesem auch dem Nutzen einzelner dienen.
Wasservorkommen, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung herangezogen werden, können deshalb vorsorglich durch die Ausweisung von Schutzgebieten vor Gefährdungen geschützt werden.
Für den nachhaltigen Schutz unseres Grundwassers ist die genaue Kenntnis der Grundwasserverhältnisse eine unverzichtbare Voraussetzung.
Hydrologische Erkundungen werden zur Beurteilung und Sanierung von Altlasten, das Grundwassermanagement bei Tiefbauvorhaben oder zum Schutz von Bauwerken vor drückendem Wasser benötigt.