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Abfall

Mit dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG), das seit Oktober 1996 in Kraft ist, wurde eine Umgestaltung der gesamten Abfallwirtschaft vollzogen. Der Hauptgedanke der Zielhierarchie des KrW-/AbfG ist es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden bzw. in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Die nachgeordnete Entsorgungsmöglichkeit ist die umweltverträgliche Beseitigung der Abfälle.

Ein verändertes Abfallaufkommen bedingt eine Umgestaltung der Abfallwirtschaft. Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln, um sie einer Verwertung zuführen zu können. Für Kommunen und Betriebe erarbeiten wir Verwertungs- und Entsorgungskonzepte.

Wir analysieren Abfallströme, Abfallaufkommen sowie Abfallarten und legen den IST-Zustand fest.
Zur Gewährleistung der Abfallverminderung prüfen wir die Kapazitäten zur Abfallvermeidung.
Das frühzeitige Erkennen von Schwachstellen im Entsorgungssystem verhindert überhöhte Abfallgebühren.
Hohe Entsorgungskosten betreffen neben entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften auch abfallerzeugende Betriebe. Das Erstellen von Gewerbe- und Wertstoffkataster birgt ein hohes Potenzial an Vermeidungsstrategien. Dies schafft die Voraussetzung für eine gezielte Beratung, eine Erhöhung der Recyclingquotenund zur Entlastung der Entsorgungskapazitäten.