Ein Neues Merkblatt vom LfU „Deponie – Info 3“ zur Reduzierung der Mindestprobenanzahl bei der Probenahme von homogenen Haufwerken nach PN 98 ist erschienen:
Das neue LfU Merkblatt „Deponie – Info 3“, gibt Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken. Die Mindestprobenanzahl gemäß LAGA - Mitteilung 32 - PN 98 leitet sich aus der Haufwerksgröße ab.
Im neuen Merkblatt „Deponie – Info 3“ wird darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der Mindestprobenanzahl bei der Probenahme von homogenen Haufwerken in begründeten Einzelfällen möglich ist.
In der Info 3 wird diese Möglichkeit wie folgt beschrieben: „Eine Reduzierung der Mindestanzahl an Laborproben ist nur im begründeten Einzelfall zulässig, wenn eine gleichbleibende Abfallqualität oder Homogenität ausreichend belegt sind, z.B. durch vorausgegangene Analysen. Bezüglich der Prüfung auf Homogenität / Inhomogenität des Abfalls sind die Vorgaben der PN 98 u. a. in den Kapiteln 3.1 („Grundlagen“), 5 („Probenahmeplan“), 6 („Durchführung der Probenahme“) und in den Anhängen B, C1 und E zu beachten. Nicht separierte, grobkörnige Abfälle (z.B. Siedlungsabfälle, Bauschutt, Altholz, Boden-Bauschuttmischungen) sind demnach stets als inhomogen zu klassifizieren. Ausnahmen von der Mindest-Probenanzahl gemäß Tabelle 2 der PN 98 sind bei solchen und ähnlich strukturierten bzw. zusammengesetzten Abfällen nur im Einzelfall bei entsprechenden Vorkenntnissen (Untersuchungen) und mit Zustimmung des LfU (bzw. der zuständigen Behörde) möglich.“
Das Info-Blatt des LfU erhalten Sie hier: http://www.lfu.bayern.de/abfall/merkblaetter_deponie_info/doc/probenanzahl.pdf
Allgemein Info-Seite des LfU: http://www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm
Zuletzt geändert am: 18 Jul 2011 um 5:06 PM
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