Abfall, Abfallwirtschaft
Mit dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz
(Krw-/AbfG), in Kraft seit Oktober 1996 wurde eine Umgestaltung
der gesamten Abfallwirtschaft vollzogen. Zentral ist der Gedanke
der Zielhierarchie der KrW-/AbfG, Abfälle
vorrangig zu vermeiden bzw. in zweiter Linie stofflich
zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu
nutzen. Die nachgeordnete Entsorgungsmöglichkeit
ist die umweltverträgliche Beseitigung der Abfälle.
Ein verändertes Abfallaufkommen bedingt eine Umgestaltung
der Abfallwirtschaft. Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen
sind verpflichtet, Abfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln,
um sie einer Verwertung zuführen zu können. Für Kommunen
und Betriebe erarbeiten wir Verwertungs- und Entsorgungskonzepte.
Wir analysien Abfallströme,
Abfallaufkommen sowie Abfallarten
und legen den IST-Zustand fest. Zur Gewährleistung
der Abfallverminderung prüfen wir die Kapazitäten zur
Abfallvermeidung. Das frühzeitige Erkennen von Schwachstellen
im Entsorgungssystem verhindert überhöhte Abfallgebühren.
Hohe Entsorgungskosten betreffen neben entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften
auch abfallerzeugende Betriebe. Das Erstellen von
Gewerbe- und Wertstoffkataster birgt ein hohes Potenzial an Vermeidungsstrategien.
Dies schafft die Vorraussetzung eine gezielte Beratung
durchzuführen, die Recyclingquoten zu erhöhen und die
Entsorgungskapazitäten zu entlasten.
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