Wasser
Wasser steht als Allgemeingut unter einem besonderen
Schutz. Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Ihre Bewirtschaftung
muss dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang
mit diesem auch dem Nutzen einzelner dienen.
Wasservorkommen, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
herangezogen werden, können vorsorglich durch die Ausweisung
von Schutzgebieten langfristig vor Gefährdung gesichert werden.
Für den nachhaltigen Schutz unseres Grundwassers ist die genaue
Kenntnis der Grundwasserverhältnisse
eine unverzichtbare Vorraussetzung.
Hydrologische Erkundungen werden zur Beurteilung
und Sanierung von Altlasten, das Grundwassermanagement
bei Tiefbauvorhaben oder Schutz vor Bauwerken
vor drückendem Wasser benötigt.
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