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Gefährdungsanalyse

Legionellen-Befall / Schwermetall-Belastung / sonstige Verkeimungen ?

Ablauf von Leitungsablagerungen aufgrund ungenutzter Entnahmestelle
Ablauf von Leitungsablagerungen aufgrund ungenutzter Entnahmestelle
ungenutzte Entnahmestelle als mögliche Ursache für eine Legionellenkontamination
ungenutzte Entnahmestelle als mögliche Ursache für eine Legionellenkontamination

Wir finden die Ursache !

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung muss bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE / 100 ml) bei Legionellen eine sog. Gefährdungsanalyse des betroffenen Trinkwassersystems erstellt werden.

Eines der Hauptziele der Gefährdungsanalyse ist es, nach der Ursache für die Kontamination mit Legionellen in den Trinkwasserleitungen zu forschen sowie systembedingte Risikostellen zu identifizieren und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten.

Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung durch fachkundige Personen im Beisein des Betreibers.
Als hygienisch-technische Sachverständige können wir, die IfMU GmbH, eine fachgutachterliche Ortsbegehung durchführen, um Ihr Trinkwassersystem zu inspizieren. Die Erkenntnisse der Ortsbegehung werden protokolliert und in gutachterlicher Form ausgewertet.

Hieraus wird ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination bzw.Vorschläge zur Sanierung der Trinkwasserinstallation enthält, die in einem Gutachten zusammengefasst werden.

>>> mehr Infos zu: konkreter Ablauf und Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse

Die Erstellung der Gefährdungsanalyse umfasst folgende Schritte:  

    • Eine fachlich fundierte dokumentierte Ortsbegehung des gesamten Trinkwasserinstallationssystems unter technischen und hygienischen Aspekten,
    • Dokumentenprüfung z. B.
      • Unterlagen der Planung und Ausführung der Trinkwasser-Installation (Installationspläne),
      • Angaben zur Betriebsführung,
      • Aufzeichnungen über Wartungen, Instandhaltungen,
      • bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen etc.;
    • Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude,
    • Überprüfung wichtiger Betriebsparameter z.B.
      • in der Warmwasserbereitung (Boiler),
      • in der Zirkulationsleitung, sowie
      • Temperaturen an verschiedenen Entnahmestellen,
    • Ggf. und nur nach Absprache: Veranlassung von weiteren Untersuchungen auf Legionellen in weiteren Anlagenteilen,
    • Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde und Ableitung von Maßnahmen,
    • Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens über die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse mit hinreichender Dokumentation der Ortsbesichtigung nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012.

    nach Beseitigung der im Gutachten festgestellten Mängel

    • Sanierungsüberprüfung (d.h. Überprüfung ob die festgestellten Mängel beseitigt bzw. die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt worden sind.)
    • Kontrolluntersuchungen: Trinkwasseruntersuchungen im Umfang einer weitergehenden Untersuchung bzw. Nachuntersuchungen der betroffenen Entnahmestellen.

     

    Unser Team zur Gefährdungsanalyse besteht aus:

    • Hygienisch-technischer Sachverständiger mit u.a. anerkannten Schulungen nach VDI/DVGW 6023 Kat. A (TÜV-Zertifikat) sowie nach 
      DFLW und ZVSHK zur Erstellung von Gefährdungsanalysen,
    • Ingenieur bzw. Meister der Versorgungstechnik bzw. Trinkwasserinstallation mit langjähriger Erfahrung,
    • Qualifizierte und geschulte Probenehmer nach der TrinkwV 2011, des DVGW-Arbeitsblattes W 551 sowie der DIN EN ISO 19458,
    • Akkreditiertes Partnerlabor zur Analyse von Trinkwasserproben.

    Grundsätzlich sollte der Betreiber an der Ortsbesichtigung teilnehmen, um bereits vor Ort die festgestellten Mängel in Augenschein zu nehmen.

    Die gesetzlichen Grundlagen für Erstellung einer Gefährdungsanalyse bilden die aktuelle Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse.

    >>> mehr Infos zu: konkreter Ablauf und Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse

    Hinweis: Die IfMU GmbH stellt zwar die Mängel im Zuge einer Gefährdungsanalyse (Gutachten) fest, führt keine Arbeiten an der Trinkwasserinstallation aus. Ebenso können wir keine Spül- bzw. Desinfektionsmaßnahmen sowie eventuelle Mängelbeseitigungen durchführen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen eingetragenen und qualifizierten Sanitärinstallationsbetrieb.  

    Selbstverständlich stehen wir für eine Überprüfung nach Beseitigung der Mängel (Sanierungsüberprüfung) gerne zur Verfügung.

    Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot auf Ihr Objekt bzw. Problem bezogen.

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