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Richtlinie für Probenahme von Haufwerken nach LAGA PN 98

Richtlinie für Probenahme von Haufwerken nach LAGA PN 98

Ein neues Merkblatt vom Landesamt für Umwelt (LfU) „Deponie – Info 3“ zur Reduzierung der Mindestprobenanzahl bei der Probenahme von homogenen Haufwerken nach PN 98 ist 2010/2011 erschienen:

Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98
Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98

Dieses LfU Merkblatt „Deponie – Info 3“,  gibt Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei der Probenahme von Haufwerken. Die Mindestprobenanzahl gemäß LAGA – Mitteilung 32 – PN 98 leitet sich aus der Haufwerksgröße ab.

Im neuen Merkblatt „Deponie – Info 3“ wird darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der Mindestprobenanzahl bei der Probenahme von homogenen Haufwerken in begründeten Einzelfällen möglich ist.

In der Info 3 wird diese Möglichkeit wie folgt beschrieben:

Eine Reduzierung der Mindestanzahl an Laborproben ist nur im begründeten Einzelfall zulässig, wenn eine gleichbleibende Abfallqualität oder Homogenität ausreichend belegt sind, z.B. durch vorausgegangene Analysen. Bezüglich der Prüfung auf Homogenität / Inhomogenität des Abfalls sind die Vorgaben der PN 98 u. a. in den Kapiteln 3.1 („Grundlagen“), 5 („Probenahmeplan“), 6 („Durchführung der Probenahme“) und in den Anhängen B, C1 und E zu beachten. Nicht separierte, grobkörnige Abfälle (z.B. Siedlungsabfälle, Bauschutt, Altholz, Boden-Bauschuttmischungen) sind demnach stets als inhomogen zu klassifizieren. Ausnahmen von der Mindest-Probenanzahl gemäß Tabelle 2 der PN 98 sind bei solchen und ähnlich strukturierten bzw. zusammengesetzten Abfällen nur im Einzelfall bei entsprechenden Vorkenntnissen (Untersuchungen) und mit Zustimmung des LfU (bzw. der zuständigen Behörde) möglich.

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Als Sachverständigenbüro für Altlasten verfügen wir auch über die nötige Sach- und Fachkenntnis zur Probenahme nach LAGA PN 98. Die Probenahme wird von uns repräsentativ und nach den Vorgaben bzw. in Anlehnung an die LAGA PN 98 durchgeführt.

 

>> mehr Informationen über unsere Leistungen zur Probenahme nach LAGA PN 98

 

 

Weiterführende Informationen:

Das Info-Blatt des LfU (sog. “Deponie-Info 3”) erhalten Sie hier: 
http://www.lfu.bayern.de/abfall/merkblaetter_deponie_info/doc/probenanzahl.pdf

Allgemein Info-Seite des LfU:
http://www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm

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