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Vorgaben zur Lagerung und Entsorgung von Asphalt, Teer, Schwarzdecken und Straßenaufbruch

Die Bearbeitung des LfU-Merkblattes 3.4/1 zum Thema Straßenaufbruch, Asphalt, Teer mit Stand vom März 2019 nehmen wir zum Anlass, Sie über die ordnungsgemäße 

Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Asphalt, Teer)

zu informieren. 

Vorwort des LfU-Merkblattes

Aufbruchasphalt, Straßenaufbruch, Asphaltbruch
Aufbruchasphalt, Straßenaufbruch, Asphaltbruch

Obwohl ein umweltverträglicher Wiedereinbau von pechhaltigem Material (Straßenaufbruch) unter engen Rahmenbedingungen prinzipiell möglich ist, soll aus Gründen der Vorsorge und im Sinne einer nachhaltigen Lösung künftig darauf verzichtet werden. Deshalb wollen der Bund und der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger in Bundes- und Staatsstraßen grundsätzlich kein teer-/pechhaltiges Material mehr einbauen. Um eine Verschiebung des belasteten Materials in den kommunalen und privaten Straßen- und Wegebau und somit eine unkontrollierte Verteilung PAK-haltigen Materials zu vermeiden, soll teer-/pechhaltiges Material möglichst vollständig aus dem
Stoffkreislauf ausgeschleust und nicht wieder eingebaut werden.

Die energetische Verwertung oder die thermische Behandlung zur Schadstoffzerstörung sollte deshalb grundsätzlich bevorzugt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf des Straßenbaus zu entfernen, ist die Verwertung oder Beseitigung auf Deponien. [Quelle: LfU-Merkblatt 3.4/1]

Wichtige Begriffe

Die Zeiten, in denen Teer im Straßenbau verwendet wird, sind zum Glück und Wohl aller vorbei. Daher empfiehlt es sich auch im allgemeinen Sprachgebrauch die richtigen Begriffe zu verwenden:

Es wird nicht mehr geteert (und gefedert =) !!

Im Folgenden haben wir einige hilfreiche und gebräuchliche Begriffe aufgegriffen:

Asphaltist ein technisch hergestelltes Gemisch aus Straßenbaubitumen oder bitumenhaltigen
Bindemitteln und Gesteinskörnungen sowie gegebenenfalls weiteren Zuschlägen und/oder Zusätzen. Asphalt kommt in besonderer Zusammensetzung auch vereinzelt in der Natur vor.
Asphaltgranulatist Ausbauasphalt, der durch Fräsen (gegebenenfalls mit anschließender, zusätzlicher Zerkleinerung) oder durch Aufbrechen/Aufnehmen von Asphalt-Schollen mit anschlie-
ßender Zerkleinerung zu feinkörnigem Material (Granulat) gewonnen wurde.
Aufbruchasphaltist der durch Aufbrechen/Aufnehmen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnene Ausbauasphalt.
Ausbauasphaltist Fräsasphalt oder Aufbruchasphalt mit einem PAK-Gehalt von ≤ 25 mg/kg.
Bei einem PAK-Gehalt von maximal 10 mg/kg, nachgewiesen mit einem quantitativen Untersuchungsverfahren, handelt es sich um Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen. Bei PAK-Gehalten von > 10 bis ≤ 25 mg/kg liegt gering verunreinigter Ausbauasphalt vor.
Fräsasphaltist der durch Fräsen kleinstückig gewonnene Ausbauasphalt.
Pechhaltiger Straßenaufbruchist das durch lagenweises Fräsen oder durch Aufbrechen einer Schicht oder eines Schichtpaketes in Schollen gewonnene Material, das im Bindemittel Pech enthält, das einen PAK-Gehalt mit > 25 mg/kg verursacht.
Straßenaufbruchim Sinne des LfU-Merkblattes 3.4/1 sind mit Bindemitteln gebundene mineralische
Stoffe, die im Straßenbau verwendet wurden. Als Bindemittel kommen hydraulische Bindemittel und Bitumen in Frage, in der Vergangenheit kam auch Teerpech zum Einsatz.

Entscheidender Unterschied hierbei ist also der sog. PAK-Gehalt (u.U. auch Phenol-Index). Durch die Materialanalyse wird der PAK-Gehalt bestimmt und das Material entsprechend bewertet. 

Natürlich können wir diese Analyse für Sie durchführen und das Material entsprechend bewerten.

Bewertung von Straßenaufbruch hinsichtlich Verwertung und Lagerung

Grundlage hierfür bildet das LfU-Merkblatt 3.4/1

Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen

PAK-Gehalt: ≤ 10 mg/kg (Phenolindex ≤ 0,1 mg/l)
AVV-Abfall-Schlüssel: 17 03 02 (ohne 17 03 01)
Wiedereinbau/Verwertung: keine Auflagen
Lagerung: keine besonderen Anforderungen
Verwertungsklasse nach RuVA-StB: A

gering verunreinigter Ausbauasphalt

PAK-Gehalt: ≤ 10 bis ≤ 25 mg/kg (Phenolindex ≤ 0,1 mg/l)
AVV-Abfall-Schlüssel: 17 03 02 (ohne 17 03 01)
Wiedereinbau: ungebunden nur unter dichter Deckschicht, gebunden ohne Auflagen
Lagerung: nur auf befestigter Fläche
Verwertungsklasse nach RuVA-StB: A

Pechhaltiger Straßenaufbruch

PAK-Gehalt: > 25 bis ≤ 1.000 mg/kg (und Benzo(a)pyren < 50 mg/kg)
AVV-Abfall-Schlüssel: 17 03 02 (ohne 17 03 01)
Verwertung: 
Wiedereinbau: ungebunden nicht zulässig, gebunden nur unter dichter Deckschicht
Entsorgung: energetische Verwertung, thermische Behandlung, Deponie
Lagerung: nur unter Dach und auf befestigter Fläche
Verwertungsklasse nach RuVA-StB:
B (bei Phenolindex ≤ 0,1 mg/l), C (bei Phenolindex > 0,1 mg/l)

Gefährlicher pechhaltiger Straßenaufbruch

PAK-Gehalt: ≥ 1.000 mg/kg (und Benzo(a)pyren ≥ 50 mg/kg)
AVV-Abfall-Schlüssel: 17 03 01*
Verwertung: 
Wiedereinbau: ungebunden nicht zulässig, gebunden nur unter dichter Deckschicht
Entsorgung: energetische Verwertung, thermische Behandlung, Deponie
Lagerung: nur unter Dach und auf befestigter Fläche
Verwertungsklasse nach RuVA-StB:
B (bei Phenolindex ≤ 0,1 mg/l), C (bei Phenolindex > 0,1 mg/l)

Asphaltgranulat, Asphaltfräsgut
Asphaltgranulat, Asphaltfräsgut
Beprobung von Straßenaufbruch, Ausbauasphalt, Asphaltfräsgut
Beprobung von Straßenaufbruch, Ausbauasphalt, Asphaltfräsgut
LfU-Merkblatt 3.4/1: Umgang mit Straßenaufbruch, Teer, Asphalt
LfU-Merkblatt 3.4/1: Umgang mit Straßenaufbruch, Teer, Asphalt

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Diese Zusammenfassung dient der Information. Grundsätzlich sind die gesamten Fußnoten und Vorgaben des LfU-Merkblattes 3.4/1 einzuhalten.

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