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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) VERGÜTUNGEN, ZAHLUNG
  1.  Die vereinbarten Vergütungssätze gelten für die vereinbarten Leistungen, dar­über hinausgehende Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste werden alle vorhergehen­den Preislisten ungültig. Angebote sind, soweit nicht anders festgelegt, freibleibend und ab Ausstellungsdatum für 60 Tage gültig.
  2. Die aufgeführten Preise sind in EURO (Netto zzgl. gesetzlicher MwSt = brutto). Bei Aufträgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet, soweit der Auftraggeber nicht von dieser befreit ist. Unsere Rech­nungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto-Abzug zu beglei­chen. Bei Zahlungsverzug verlieren die für den Auftrag vereinbarten Sonder­konditionen automatisch ihre Gültigkeit.
2.) UNTERSUCHUNGEN, ERGEBNISMITTEILUNG, BEWERTUNG, AUFBEWAHRUNG VON PRÜFGUT
  1. In den Untersuchungsgebühren ist die übliche, schriftliche bzw. zeichnerische Mitteilung der Untersuchungsergebnisse enthalten. Abweichungen hiervon sind vorher zu vereinbaren. Die Ausarbeitung von Be­richten bzw. Gutachten werden gesondert bzw. nach besonderer Vereinbarung in Rechnung gestellt.
  2. Die in Auftrag gegebenen Untersuchungen werden nach den einschlägigen, üblichen Analysenmethoden (z.B. DIN, DEV, Merkblätter durchgeführt. Grundsätzlich und sofern nicht anders angegeben werden ausschließlich akkreditierte und für die jeweiligen Untersuchungen anerkannte Labore beauftragt. Die Übermittlung der Ergebnisse, Prüfberichte, Gutachten erfolgt per Email als pdf-Datei, sofern nicht anders angeboten.
  3. Eine Bewertung durch IfMU GmbH erfolgt anhand der im Angebot bzw. Preisliste angegeben Normen, Richtlinien und Merkblätter. Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die im Bericht angegeben Proben. Bei Untersuchung nach Deponieverordnung wird ausdrücklich auf eine Bewertung durch IfMU GmbH verzichtet, die ifMU GmbH nicht auf individuelle Genehmigung der jeweiligen Deponie eingehen kann.
  4. Bei Proben, die durch den Auftraggeber an IfMU übersandt wurden, wird ausdrücklich auf die Probenahme durch Auftraggeber hinwiesen. Die IfMU GmbH übernimmt keine Haftung sowohl für die Richtigkeit, für die im Auftrag angegeben Daten des Auftraggeber als auch für die Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse durch Dritte.
  5. Sämtliches Probenmaterial wird, sofern nicht anders vereinbart, 8 Wo­chen nach Berichterstellung vernichtet. Eine weitergehende Lagerung als Rück­stellprobe über diesen Zeitraum hinaus, muß vertraglich geregelt werden und ist kostenpflichtig. 
3.) VERVIELFÄLTIGUNGEN, GEHEIMHALTUNG

Ergebnisse, Prüfberichte und Gutachten dürfen nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine gekürzte oder aus­zugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der IfMU GmbH.
Die Prüfergebnisse sowie die daraus resultierenden Berichte, Zeugnisse oder Gutachten, gehen mit der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über und werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben, außer auf besonderen Wunsch des Auftraggebers. Ausgenommen davon ist die Veröffentlichung anonymisierter Daten im Rahmen von Veröffentlichungen (Vorträge, Poster usw.) im Namen der IfMU GmbH, die sich die IfMU GmbH vorbehält. Dabei werden Auftraggeber und Projekte nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber genannt.

4.) MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte (z.B. Projektleiter) sorgen für die Weitergabe der bereits bekannten Daten, Pläne, Untersuchungen und Ergebnisse, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig oder hilfreich sind, zum frühestmöglichen Zeitpunkt an das IfMU GmbH. Die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen müssen den gültigen Gesetzen, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und sind für das IfMU GmbH kostenfrei. Der Auftraggeber haftet für den Mehraufwand, der durch nicht ordnungsgemäß erbrachte, verweigerte oder verspätete Mitwirkungshandlungen entsteht, z.B. notwendige Wiederholungsprüfungen, zusätzliche Sicherheitsanalysen, Probenahmemehraufwand (z.B. Postversand) oder Zeitverzögerungen und für Schadensersatzansprüche Dritter, die daraus abgeleitet werden können. Dieser Mehraufwand kann, soweit er Kosten des IfMU GmbH betrifft, dem Auftrag­geber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag eine Fest- oder Höchstpreisregelung enthält. Kostenansprüche Dritter werden vom IfMU GmbH in diesem Zusammenhang nicht bearbeitet, sondern direkt an den Auftraggeber weitergeleitet.

5.) HAFTUNG
  1. Das IfMU GmbH haftet als Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers oder Dritter nur dann, wenn es oder einer seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung ist außerdem beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Scha­dens und wird summenmäßig begrenzt durch die jeweilige Deckungssumme, der vom IfMU GmbH in Anspruch genommenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Ersatzansprüche Dritter haftet das IfMU GmbH in keinem Fall. Der Auf­traggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
  2. Das Betretungsrecht für die Durchführung von Felduntersuchungen ist durch den Auftraggeber zu erwirken; ebenso ist durch ihn die Lage der Kabel- oder Versorgungsleitungen (Spartenpläne) festzustellen und anzugeben bzw. ein Lageplan mit einge­tragenen Kabel- oder Versorgungsleitungen zu übergeben. Unterbleibt die recht­zeitige, richtige und vollständige Beschaffung bzw. Bekanntgabe, sind dem IfMU GmbH alle daraus anfallenden Kosten zu erstatten. Ebenso sind unver­meidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen.
  3. Mängelrügen, Beschwerden und Schadensersatzansprüche über durchgeführte Arbeiten sind unmittelbar nach Feststellung in schriftlicher Form, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Berichtes beim Auftraggeber, vom Auftrag­geber oder seines Bevollmächtigten direkt an den Auftragnehmer zu leiten. Indi­rekt über Dritte an das IfMU GmbH herangetragene Rügen oder Forderungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das IfMU GmbH hat bei Mängeln das Recht der Nachbesserung. Mehrauf­wand, der bei ungerechtfertigten Mängelrügen durch die Prüfung des Sachver­haltes, z.B. zur Klärung der Sachlage durch erneute Untersuchungen oder durch die Einschaltung dritter Sachverständiger entsteht, muß von demjenigen getra­gen werden, der den ungerechtfertigten Vorwurf erhoben hat.
  4. Bei angelieferten Proben haftet der Auftraggeber bis zum Probeneingang in das Laboratorium. Er ist verpflichtet, auf besondere Gefahren durch ausreichende Kennzeichnung der Proben hinzuweisen, Informationen über die Probenzusam­mensetzung weiterzugeben und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei gefährlichen Materialien empfiehlt sich die vorherige Absprache mit dem IfMU GmbH.
6.) VERJÄHRUNG

Haftungsansprüche gegen das IfMU GmbH einschließlich Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Prüfberichtes oder des Gutachtens. Sofern keine förmliche Zustellung erfolgte, gilt die Zustellung am Ende des dritten Werktages nach Datum des Poststem­pels bzw. nach Erhalt der Email als erfolgt.

7.) GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Wolfratshausen. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Änderungen dieser Ge­schäftsbedingungen und des Auftrags sind nur mit schriftlicher Zustimmung der IfMU GmbH gültig.

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