> siehe auch > Bauherren-Merkblatt zur Entsorgung von Boden und Bauschutt
Der Verfüll-Leitfaden (auch: Eckpunktepapier, oder auch kurz: EPP bzw. LVGBT genannt) gibt in einer tabellarischen Übersicht die fachlichen Anforderungen an Verfüllungen von trockenen und nassen Gruben, Brüchen und Tagebauen (kurz Abgrabungen oder Abbaustellen) wieder. Die Grundsätze und Eckpunkte wurden mit UMS vom 20. Juli 2001 Nr. 52b/57-4543-2000/6 und UMS vom 28.02.2002 Nr. 6148a VI/5f-3 399 für die Verwaltung verbindlich eingeführt und sind nach Maßgabe der folgenden Ausführungen im Vollzug anzuwenden. Mit Schreiben vom 06.11.2002 an alle Verwaltungs- und Fachbehörden wird der Verfüll-Leitfaden/ Eckpunktepapier zur allgemeinen Beachtung eingeführt. Der Verfüll-Leitfaden gilt bis zur Einführung neuer Regelungen für die Verfüllung in Bayern.
Sie ersetzen insoweit die in Bayern eingeführten entsprechenden Regelungen der LAGA M 20.
Verfüllung von Gruben und Brüchen mit Boden und Bauschutt
Mit den Grundsätzen und Eckpunkten sollen
Der Verfüll-Leitfaden legt dazu fest, bis zu welchen Stoffgehalten im Feststoff und Stoffkonzentrationen im Eluat (bzw. Sickerwasser) die Verwertung mineralischer Abfälle bei der Verfüllung von Abbaustellen ordnungsgemäß und schadlos und damit zulässig ist.
Die festgelegten Zuordnungswerte dienen der Einteilung in verschiedene Verwertungs-/Zuordnungsklassen, die je nach Verfüllkategorie (A, B. C1 und C2) zugelassen sind. Die Verfüllkategorien reichen hinsichtlich ihrer Wassersensibilität von sehr empfindlich (A) bis zu wenig empfindlich (C).
Material < Z-Klasse | Verfüll-Kategorie |
Z 0 | A |
Z 1.1 | B |
Z 1.2 | C 1 |
Z 2 | C 2 |
Aus Gründen des Umweltschutzes ist eine möglichst ortsnahe Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt anzustreben. Das für die Verwertung vorgesehene Verfüllmaterial muss die Funktion des zuvor abgebauten Materials übernehmen und die an dieses gestellten technischen Anforderungen weitgehend erfüllen. Der Hauptzweck der Maßnahme muss somit in der Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Abfalls zur Rekultivierung oder Landschaftsgestaltung i.R. der Sicherstellung der gebotenen Folgefunktionen liegen. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist die Schadlosigkeit der Verwertung anhand der beabsichtigten Nutzung nach dem Leitfaden zu bewerten.
Die Probenaufbereitung bei der Untersuchung von Bodenmaterial und Bauschutt richtet sich nach dem konkretisierenden UM-Schreiben (UMS) vom 16.01.2012.
Schüttkante einer Grube zur Verfüllung mit Boden und Bauschutt
Demnach ist
zu untersuchen.
Im Feststoff:
EOX, Kohlenwasserstoffe (GC), PAK, PCB, Schwermetalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Tl, Zn), Cyanid gesamt
Im Eluat:
pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Cyanid gesamt, Phenol-Index n. Dest., Schwermetalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Tl, Zn)
Das „Eckpunktepapier“: Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, in der Fassung vom 09.12.2005, Leitfaden zu den Eckpunkten kann hier heruntergeladen werden:
Wir erstellen Ihnen eine Deklarationsanalyse nach Verfüll-Leitfaden / Eckpunktepapier und bewerten das beprobte und untersuchte Material nach dessen Vorgaben.