Verfüllung von Gruben und Brüchen
Deklarationsanalyse nach Verfüll-Leitfaden (ehem. sog. Eckpunktepapier (LVGBT))
> siehe auch > Bauherren-Merkblatt zur Entsorgung von Boden und Bauschutt
Der Verfüll-Leitfaden (auch: Eckpunktepapier, oder auch kurz: EPP bzw. LVGBT genannt) gibt in einer tabellarischen Übersicht die fachlichen Anforderungen an Verfüllungen von trockenen und nassen Gruben, Brüchen und Tagebauen (kurz Abgrabungen oder Abbaustellen) wieder. Die Grundsätze und Eckpunkte wurden mit UMS vom 20. Juli 2001 Nr. 52b/57-4543-2000/6 und UMS vom 28.02.2002 Nr. 6148a VI/5f-3 399 für die Verwaltung verbindlich eingeführt und sind nach Maßgabe der folgenden Ausführungen im Vollzug anzuwenden. Mit Schreiben vom 06.11.2002 an alle Verwaltungs- und Fachbehörden wird der Verfüll-Leitfaden/ Eckpunktepapier zur allgemeinen Beachtung eingeführt. Der Verfüll-Leitfaden gilt bis zur Einführung neuer Regelungen für die Verfüllung in Bayern.
Sie ersetzen insoweit die in Bayern eingeführten entsprechenden Regelungen der LAGA M 20.
Mit den Grundsätzen und Eckpunkten sollen
- der gebotene Vorrang des Grundwasserschutzes sichergestellt,
- die bodenschutz- und abfallrechtlichen Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen/Abbaustellen im Rahmen der Verwertung mineralischer Abfälle konkretisiert,
- ein einheitlicher Vollzug sichergestellt sowie
- mit vorsorgenden, zukunftsweisenden, glaubhaften und praxisgerechten Anforderungen Boden und Grundwasser nachhaltig geschützt werden.
Der Verfüll-Leitfaden legt dazu fest, bis zu welchen Stoffgehalten im Feststoff und Stoffkonzentrationen im Eluat (bzw. Sickerwasser) die Verwertung mineralischer Abfälle bei der Verfüllung von Abbaustellen ordnungsgemäß und schadlos und damit zulässig ist.
Die festgelegten Zuordnungswerte dienen der Einteilung in verschiedene Verwertungs-/Zuordnungsklassen, die je nach Verfüllkategorie (A, B. C1 und C2) zugelassen sind. Die Verfüllkategorien reichen hinsichtlich ihrer Wassersensibilität von sehr empfindlich (A) bis zu wenig empfindlich (C).
Material < Z-Klasse | Verfüll-Kategorie |
Z 0 | A |
Z 1.1 | B |
Z 1.2 | C 1 |
Z 2 | C 2 |
Aus Gründen des Umweltschutzes ist eine möglichst ortsnahe Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt anzustreben. Das für die Verwertung vorgesehene Verfüllmaterial muss die Funktion des zuvor abgebauten Materials übernehmen und die an dieses gestellten technischen Anforderungen weitgehend erfüllen. Der Hauptzweck der Maßnahme muss somit in der Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Abfalls zur Rekultivierung oder Landschaftsgestaltung i.R. der Sicherstellung der gebotenen Folgefunktionen liegen. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist die Schadlosigkeit der Verwertung anhand der beabsichtigten Nutzung nach dem Leitfaden zu bewerten.
Die Probenaufbereitung bei der Untersuchung von Bodenmaterial und Bauschutt richtet sich nach dem konkretisierenden UM-Schreiben (UMS) vom 16.01.2012.
Demnach ist
- Bodenaushub an der Kornfraktion < 2 mm und
- Bauschutt in der Gesamtfraktion („so wie das Material verwertet wird“)
zu untersuchen.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet folgende Parameter
Im Feststoff:
EOX, Kohlenwasserstoffe (GC), PAK, PCB, Schwermetalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Tl, Zn), Cyanid gesamt
Im Eluat:
pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Cyanid gesamt, Phenol-Index n. Dest., Schwermetalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Tl, Zn)
Wir erstellen Ihnen eine Deklarationsanalyse nach Verfüll-Leitfaden / Eckpunktepapier und bewerten das beprobte und untersuchte Material nach dessen Vorgaben. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter für die Probenahme nach LAGA PN 98 ausgebildet und geschult und somit anerkannt.
Sprechen Sie uns. Wir beraten Sie individuell und projektbezogen und finden den optimalen Verwertungsweg für Ihr Material.
Download Verfüll-Leitfaden “Eckpunktepapier”
Der Verfüll-Leitfaden (bzw. das ehem. sog. „Eckpunktepapier“):
Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen kann hier heruntergeladen werden:
Verfüll-Leitfaden 2019
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alte Fassung aus 2005: