Baggergut, Teichschlamm, Sedimente
Der Umgang mit gebaggerten oder gesaugten Gewässersedimenten wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen tangiert, ohne dass die spezifischen Besonderheiten hinreichend berücksichtigt sind.
Wir klären für Sie ab, wie der geförderte Teich- bzw. Sedimentschlamm verwertet werden kann bzw. wie er zu entsorgen ist.
Folgende gesetzliche Grundlagen sind u.a. zu beachten:
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),
- Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA M 20),
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Wir führen für Sie, je nach geplanter Verwendung (Verwertung oder Entsorgung), die notwendigen Untersuchungen durch.