Entsorgung: Beseitung auf Deponie
Die Entsorgung von Bodenmaterial ist der letzte aber oft auch nötige Schritt bei der Beseitigung von Abfällen. Bei einer Deponie wird eine Fläche eigens für den Zweck der Lagerung von Abfällen errichtet. Darum sollte der Gedanke der
Vermeidung – vor Verwertung – vor Beseitung
stets im Vordergrund sein.
Sollte Bodenmaterial so hoch belastet sein (z.B. > Z 2 nach Verfüll-Leitfaden), dass es eine Entsorgung auf einer Deponie bedarf (=Beseitigung), muss dieses Material entsprechend der Deponieverordnung untersucht und bewertet werden.
Sowohl bei der Entsorgung als auch bei der Bewertung und Untersuchung wird zwischen sog. Deponieklassen unterschieden: DK 0, DK I, DK II, …
Bei Fragen zu der Entsorgung von Bodenmaterial auf Deponien, sprechen Sie uns an.
Wir finden die Lösung durch unser großes Netzwerk aus Deponiebetreibern, Fuhrunternehmen und Behördenvertretern.
wichtiger Hinweis:
Sollte sich bei der Erst-Untersuchung, z.B. nach Verfüll-Leitfaden oder RC-Leitfaden zeigen, dass das Material nicht in einer Grube oder in einem technischen Bauwerk verwertet werden kann, empfehlen wir die bereits durchgeführten Untersuchungen der zuständigen Deponie vorzulegen. Die Annahmestelle entscheidet dann über die weiteren / nächsten Untersuchungen.
Wie z.B.
- Nachuntersuchung der bereits untersuchten Proben auf verschiedene Parameter nach DepV,
- Komplette Neu-Untersuchung der bereits untersuchten Proben,
- Komplette Untersuchung aller nach LAGA PN 98 entnommenen Proben nach DepV.
Da die unterschiedlichen Deponien unterschiedliche Genehmigungen bzgl. der einzuhaltenden Grenzwerte haben, und man ggf. auch im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann, ist empfehlen wir grundsätzlich VOR Nach-Untersuchung die Abstimmung mit der zuständigen Deponie bzw. Annahmestelle.
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter in der Probenahme nach LAGA PN 98 geschult und speziell ausgebildet und somit anerkannt für die Beprobung von Haufwerken nach DepV.
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