Trinkwasseruntersuchung in öffentlichen Einrichtungen
(z.B. Kindergarten, Schulen, Krankenhäuser)
Der Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser in öffentlichen Einrichtungen darf nicht zur Schädigung der menschlichen Gesundheit führen (Trinkwasserverordung 2011).
- bei der Verwendung ungeeigneter Materialien in Rohleitungen und Armaturen
- in fehlerhaften Installationen
- durch unzulässige Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen
- bei fehlerhaftem Betrieb der Trinkwasseranlage
Regelmäßige Untersuchungen des Warmwasser- bzw. Kaltwassersystems der Trinkwasseranlage durch qualifizierte Probenehmer (z.B. IfMU) gewährleisten eine gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasserqualität:
Warmwassersystem |
Kaltwassersystem |
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weiterführende Informationen zu |
Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten haben die Pflicht, das Trinkwasser jährlich untersuchen zu lassen.