Der Boden ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er stellt Nährstoffe und Wasser für Pflanzen bereit und ernährt dadurch Menschen und Tiere. Durch die Filterfunktion reinigt der Boden Regenwasser, wenn dieses nach unten sickert und das Grundwasser speist. Damit sowohl der Boden als auch das Grundwasser nicht durch Verunreinigungen bzw. Schadstoffe kontaminiert werden, gelten strenge Vorschriften und Grenzwerte.
Altlasten: Erkundung, Bewertung, Sanierung
Bekannte schädliche Bodenveränderungen müssen beseitigt werden, damit diese keine Gefahr für Grundwasser und Lebewesen darstellen. Bodenuntersuchungen sind nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem LfW-Merkblatt 3.8/1 vorzunehmen oder werden empfohlen, wenn ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, Bauvorhaben anstehen und bereits bestehende Bauwerke saniert oder rückgebaut werden sollen. Dadurch werden Gefahrenpotentiale durch die ehemalige Nutzung eines Geländes, durch die Bausubstanz von Gebäuden oder durch Verfüllungen auf dem Areal ersichtlich und können beseitigt werden.
Durch das BBodSchG sollen die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Um dieses Ziel zu garantieren, sind Boden, Altlasten und Gewässer auf eine Weise zu sanieren, dass Verunreinigungen behoben werden. Ferner ist bei Tätigkeiten jeglicher Art dafür Sorge zu tragen, dass eine schädliche Bodenveränderung mit einhergehender Funktionsstörung nicht eintritt.
Die Untersuchung und Bewertung von Altlasten erfolgt anhand der Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der konkretisierenden Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Im Vergleich zum LfW-Merkblatt 3.8/1 sind im BBodSchG und der BBodSchV für die Analysen verschiedene Vorgaben zu Probenvor- und -aufbereitung gegeben.
Für die Untersuchung und Bewertung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen gelten in Bayern neben dem BBodSchG die konkretisierenden Ausführungen des LfW-Merkblattes 3.8/1 und für die Untersuchung und Bewertung von Gewässerverunreinigungen das Wasserrecht. Im Vergleich zum BBodSchG und der BBodSchV sind im LfW-Merkblatt 3.8/1 für die Analysenverschiedene Vorgaben zu Probenvor- und -aufbereitung gegeben. Die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze werden in diesem Merkblatt nicht konkretisiert.
Wir führen für Sie die gesetzeskonforme Untersuchung nach den Vorgaben des BBodSchG bzw. des LfW-Merkblattes 3.8/1 durch.