Hausverwaltung
In der Trinkwasserverordnung steht, dass „Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“
Neu in der bereits überarbeiteten Version der Trinkwasserverordnung 2011 ist, dass die Untersuchung auf Legionellen im Trinkwasser für gewerbliche Betreiber von Großanlagen verpflichtend ist.
Dies bedeutet, dass Trinkwasseranlagen
- mit einem Warmwasserbereiter (“Boiler”) von mehr als 400 Liter Inhalt
oder
- einem Leitungs-Volumen von 3 Liter oder mehr zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle
in einem Untersuchungsintervall von bis zu drei Jahren auf Legionellen untersucht werden muss.
Von den Änderungen der Trinkwasserverordnung 2012 sind neben öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden nun auch private Hausvermieter und Gebäudeverwaltungen betroffen.
Die Frist für eine erste Legionellenuntersuchung ist bereits am 31.12.2013 abgelaufen.
Wir sind Ihr Partner für qualifizierte Probenahme, Analytik und Bewertung.
Liegt bereits eine Legionellenkontamination in ihrem Trinkwassersystem vor?
Wir helfen Ihnen sofort
- durch die Erstellung einer Gefährdungsanalyse
- durch Beratung bzgl. des weiteren Vorgehens, wie z.B. Sinnhaftigkeit von Desinfektionsmaßnahmen
- durch grundsätzliche Empfehlungen für den Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallation
Grundsätzlich
muss das Wasser des Betreibers stets hygienisch einwandfrei sein. Den Nachweis darüber kann nur eine Trinkwasseruntersuchung bringen.
Dabei muss zwischen Untersuchungen im Warmwasser– bzw. Kaltwassersystem der Trinkwasseranlage unterschieden werden:
Warmwassersystem
- Untersuchung auf Legionellen
- Mehr dazu auf unserer speziellen Legionellen-Webseite:
www.legionellen.ifmu.de mit den Bereichen
- Mehr dazu auf unserer speziellen Legionellen-Webseite:
Kaltwassersystem
Untersuchung auf
- Mikrobiologische Parameter
(z.B. Escherichia coli)
- Chemische Parameter
(z.B. Schwermetalle, Nitrat)
weiterführende Informationen zu
Als Hausverwaltung sind Sie in der Pflicht Ihre Eigentümer darauf hinzuweisen.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns an.