Standsicherheit von Böschungen
Bewertung und Empfehlungen zum Böschungsschutz
Sollten Sie oder Ihr Auftragnehmer oder sogar das Gewerbeaufsichtsamt bedenken bezüglich der Standsicherheit der Böschung haben, können wir die Böschung bewerten.
Grundsätzlich müssen Böschungen standsicher sind, d. h. die Sicherheit vor Abrutschungen muss gewährleistet sein.
Unsere Bewertung inwieweit die Böschung standsicher ist (oder auch nicht) führen wir nach DIN 4121 durch.
Gerne sind wir bei Durchführung einer Standsicherheitsbewertung sowie der Erarbeitung von Maßnahmen zur Böschungssicherung für Sie tätig.
Grundsätzliches zur Standsicherheit
Die beim Aushub freigelegten Erd- bzw. Felswände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. Dabei sind alle Gegebenheiten und Einflüsse, welche die Standischerheit der Baugruben- bzw. Grabenwände beeinträchtigen können, zu berücksichtigen, insbesondere das unterschiedliche Verhalten von nichtbindigen und bindigen Böden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von benachbarten Gebäuden, Leitungen, anderen baulichen Anlagen oder Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden.
Geböschte Baugruben und Gräben sowie Böschungskanten dürfen erst betreten werden, wenn die Standsicherheit der Erd- bzw. Felswände sichergestellt ist. Dies gilt auch für zu verbauende Baugruben, solange der Verbau noch nicht eingebracht ist.
weiterführende Literatur:
- DIN 4124: Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten (2012-01)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB 09)
- DIN 1054: Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
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