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Standsicherheit

Standsicherheit von Böschungen

Bewertung und Empfehlungen zum Böschungsschutz

Böschungssicherung: Bewertung der Standsicherheit und Böschungsschutz
Böschungssicherung: Bewertung der Standsicherheit und Böschungsschutz

Sollten Sie oder Ihr Auftragnehmer oder sogar das Gewerbeaufsichtsamt bedenken bezüglich der Standsicherheit der Böschung haben, können wir die Böschung bewerten.

Grundsätzlich müssen Böschungen standsicher sind, d. h. die Sicherheit vor Abrutschungen muss gewährleistet sein.

Unsere Bewertung inwieweit die Böschung standsicher ist (oder auch nicht) führen wir nach DIN 4121 durch.

Gerne sind wir bei Durchführung einer Standsicherheitsbewertung sowie der Erarbeitung von Maßnahmen zur Böschungssicherung für Sie tätig.

Sprechen Sie uns an. Wir sind auch kurzfristig verfügbar !! Ganz im Sinne eines reibungslosen Bauablaufs.

Grundsätzliches zur Standsicherheit

Böschungssicherung von Niederschlagswasser
Böschungssicherung von Niederschlagswasser

Die beim Aushub freigelegten Erd- bzw. Felswände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. Dabei sind alle Gegebenheiten und Einflüsse, welche die Standischerheit der Baugruben- bzw. Grabenwände beeinträchtigen können, zu berücksichtigen, insbesondere das unterschiedliche Verhalten von nichtbindigen und bindigen Böden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von benachbarten Gebäuden, Leitungen, anderen baulichen Anlagen oder Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden.

Geböschte Baugruben und Gräben sowie Böschungskanten dürfen erst betreten werden, wenn die Standsicherheit der Erd- bzw. Felswände sichergestellt ist. Dies gilt auch für zu verbauende Baugruben, solange der Verbau noch nicht eingebracht ist.

weiterführende Literatur:

  • DIN 4124: Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten (2012-01)
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB 09)
  • DIN 1054: Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau

 

Noch Fragen offen ? Sprechen Sie uns. Wir beraten Sie gerne: Tel 08171 / 380 100

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