Probenahme von Haufwerken nach LAGA PN 98
diese Seite leicht gemerkt: www.pn98.ifmu.de
Das Merkblatt LAGA PN 98 regelt die Vorgehensweise zur fachlich korrekten Probenahme und hat seit Einführung der neuen DepV auch eine gesetzliche Berechtigung.

In dieser Richtlinie (übrigens aus dem Jahr 1998 – daher LAGA PN 98) sind die Grundregeln für die Entnahme von Proben aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien beschrieben.
Ziel der Probenahme ist die Gewinnung von repräsentativen Teilmengen, die zur Ermittlung charakteristischer Merkmale von Abfällen oder abgelagerten Materialien geeignet sind.
Die Richtlinie enthält Vorgaben zum Probenahmeverfahren, zur Probenahmestrategie sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden Proben in Abhängigkeit von der Grundmenge, Konsistenz sowie Teilchen- und Stückgröße.

Als Sachverständigenbüro für Altlasten verfügen wir auch über die nötige Sach- und Fachkenntnis zur qualifizierten und neutralen Probenahme nach LAGA PN 98.
Alle unsere Probenehmer können durch eine qualifizierte Ausbildung (Studium der Geologie, Umwelttechnik, Biologie), langjährige praktische Erfahrung sowie erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen die Qualifikation zur Probenahme nach LAGA PN 98 nachweisen.
Die Probenahme wird von uns repräsentativ und nach den Vorgaben an die LAGA PN 98 durchgeführt.
Haufwerks- größe |
Anzahl der zu entnehmenden Misch-/Laborproben nach LAGA PN 98 |
Anzahl der zu untersuchenden Misch-/Laborproben bei homogenem Material nach LfU-Deponie Info 3 |
bis 30 m³ | 2 | 2 |
bis 60 m³ | 3 | 2 |
bis 100 m³ | 4 | 2 |
bis 150 m³ | 5 | 2 |
bis 200 m³ | 6 | 2 |
bis 300 m³ | 7 | 2 |
bis 400 m³ | 8 | 2 |
bis 500 m³ | 9 | 2 |
bis 600 m³ | 10 | 3 |
> 700 m³ | je angefangene 300 m³ je eine Laborprobe |
Noch Fragen dazu ?
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Die Regelwerke können Sie übrigens im folgenden herunterladen:
Download der Probenahme-Richtlinie: Probenahme von Abfällen
sowie

LfU-Deponie-Info-3-Probenanzahl_(Stand: April 2015)
