Untersuchung auf Schwermetalle im Trinkwasser
Veraltete Leitungen im System können eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner darstellen.
Seit 2003 liegt beispielsweise der in der Trinkwasserverordnung festgelegte maximale Wert für Blei bei 25 Mikrogramm pro Liter. Zum Schutz des Verbrauchers senkt der Gesetzgeber ab dem 01.12.2013 den erlaubten Wert für Blei auf 10 Mikrogramm pro Liter.
Dieser Grenzwert macht den Verbleib von Bleileitungen in der Hausinstallation praktisch unmöglich. Zusätzlich hat der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage ab diesem Zeitpunkt den Verbraucher sofort über vorhandene Bleileitungen zu informieren, falls diese noch in der betriebenen Anlage sind.
- Eisen (Fe)
- Blei (Pb)
- Cadmium(Cd)
- Kupfer (Cu)
- Nickel (Ni)
In der Regel werden durch sog. gestaffelte Stagnationsbeprobung Schwermetalle im Trinkwasser beprobt und dementsprechend bewertet.