Vermieter, Eigentümer-Beratung
Der Eigentümer einer Immobilie ist Betreiber einer Trinkwasserinstallationsanlage (TWI).
JEDER Eigentümer einer Immobilie
- ist damit ab der Übergabestelle des Wasserversorgers (=Wasseruhr) für eine gesundheitlich einwandfreie Trinkwasserqualität verantwortlich.
- muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und sauberes Trinkwasser für seine Mieter bereitstellen.
Die Qualität des Trinkwasser kann nur durch eine Trinkwasseruntersuchung festgestellt werden.
Eine Trinkwasseruntersuchung muss
- gemäß Trinkwasserverordung
- auf die entsprechenden Parameter
- von entsprechend geschultem Personal, z.B. durch IfMU GmbH
- in zertifizierten Laboren
durchgeführt werden.
Nur durch regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf chemische und mikrobiologische Unbedenklichkeit ist die Fürsorgepflicht gewährleistet.
Dabei muss zwischen Untersuchungen im Warmwasser– bzw. Kaltwassersystem der Trinkwasseranlage unterschieden werden:
Warmwassersystem
- Untersuchung auf Legionellen
- Mehr dazu auf unserer speziellen Legionellen-Webseite:
www.legionellen.ifmu.de mit den Bereichen
- Mehr dazu auf unserer speziellen Legionellen-Webseite:
Kaltwassersystem
Untersuchung auf
- Mikrobiologische Parameter
(z.B. Escherichia coli)
- Chemische Parameter
(z.B. Schwermetalle, Nitrat)
weiterführende Informationen zu
Im Jahr 2011 (mit Änderungen in 2012) trat eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist u.a., dass Eigentümer ihre Trinkwasseranlage regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen müssen. Dafür ist eine Probenahme an repräsentativen Stellen der Trinkwasseranlage notwendig. Eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf chemische und mikrobiologische Parameter ist für die Erhaltung der Gesundheit empfehlenswert bzw. in einigen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie Fragen dazu?
Gerne beantworten wir diese persönlich in einem Telefongespräch 08171 / 380 100