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Verwertung & Entsorgung

Entsorgung: Verwertung oder Beseitigung

Im Zentrum der in Deutschland praktizierten Abfallwirtschaft steht der Leitgedanke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
“Abfälle vermeiden > vor verwerten > vor beseitigen“

Unserer Ansicht nach sind folgende Begriffe zu verwenden/unterscheiden:

Sie sind Bauherr/Architekt/Planer etc. und
müssen Sie mit diesem Thema neu beschäftigen?
Hierfür stellen wir Ihnen gerne unser
“Bauherren-Merkblatt” zum Download bereit:
>>> Entsorgung von Boden und Bauschutt

Entsorgung

Grundsätzlich stehen alle Materialien, denen sich ein Besitzer/Eigentümer entledigen will zur Entsorgung an. Je nach Einsatzzweck / Materialeigenschaft / Analytik / Schadstoffgehalt können/müssen die Materialien wiederverwertet bzw. beseitigt werden.

Verwertung

Wiederverwendung , d.h. Verwertung des zu entsorgenden Bodenmaterials z.B.

Wiederverwertung von Bauschutt

Beseitigung

Beseitigen von belastetem (Boden-)material, welches z.B. aufgrund von Überschreitungen der Zuordnungswerte, nicht mehr schadlos verwertet werden kann. Dieses Material muss auf einer eigens dafür geschaffenen Fläche (Deponie) beseitigt / deponiert werden. Zur Anwendung kommt hier dann die Untersuchung und Bewertung nach Deponieverordnung (DepV).

Egal ob Verwertung & Entsorgung: Wir helfen Ihnen bei der fachlich korrekten Einstufung und Bewertung Ihres Bodenmaterials (Aushub) oder Bauschutts.

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