Entsorgung: Verwertung oder Beseitigung
Im Zentrum der in Deutschland praktizierten Abfallwirtschaft steht der Leitgedanke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
“Abfälle vermeiden > vor verwerten > vor beseitigen“
Unserer Ansicht nach sind folgende Begriffe zu verwenden/unterscheiden:
Sie sind Bauherr/Architekt/Planer etc. und
müssen Sie mit diesem Thema neu beschäftigen?
Hierfür stellen wir Ihnen gerne unser
“Bauherren-Merkblatt” zum Download bereit:
>>> Entsorgung von Boden und Bauschutt
Entsorgung
Grundsätzlich stehen alle Materialien, denen sich ein Besitzer/Eigentümer entledigen will zur Entsorgung an. Je nach Einsatzzweck / Materialeigenschaft / Analytik / Schadstoffgehalt können/müssen die Materialien wiederverwertet bzw. beseitigt werden.
Verwertung
Wiederverwendung , d.h. Verwertung des zu entsorgenden Bodenmaterials z.B.
- zur Auffüllung einer Grube:
>>>> Anwendung des Eckpunktepapiers: Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen (EPP, LVGBT)
oder - in einem technischen Bauwerk:
>>>> Anwendung der LAGA M 20
Wiederverwertung von Bauschutt
- Nach einem kontrollierten Rückbau / Abbruch können die Baurestmassen wieder aufbereitet und wiederverwertet werden, z.B. als Recyclingmaterial im Straßenbau.
Beseitigung
Beseitigen von belastetem (Boden-)material, welches z.B. aufgrund von Überschreitungen der Zuordnungswerte, nicht mehr schadlos verwertet werden kann. Dieses Material muss auf einer eigens dafür geschaffenen Fläche (Deponie) beseitigt / deponiert werden. Zur Anwendung kommt hier dann die Untersuchung und Bewertung nach Deponieverordnung (DepV).
Egal ob Verwertung & Entsorgung: Wir helfen Ihnen bei der fachlich korrekten Einstufung und Bewertung Ihres Bodenmaterials (Aushub) oder Bauschutts.