Trinkwasserhygiene für Firmen
Für Firmen besteht eine Verkehrssicherungs- bzw. Fürsorgepflicht hinsichtlich einer zuverlässigen Trinkwasserhygiene gegenüber den Arbeitnehmern.
Hierbei sollte eine jährliche Untersuchung auf mindestens folgende Parameter erfolgen:
- mikrobiologische Indikatorparameter ist vorgesehen, um Kontaminationen durch Bakterien (z.B. Escherichia coli) und andere Krankheitserreger auszuschließen,
- Legionellen ist für die Bereiche vorgeschrieben, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z. B. Duschen)
- Schwermetalle, z.B. Eisen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel geben Auskunft über mögliche Korrosionen in dem Leitungssystem
++++ Aktuell +++ Information für Firmen, Industriebetriebe und Gewerbetreibende Die Untersuchungspflicht von Trinkwasser In unserem Merkblatt erfahren Sie warum und wie die Trinkwasser-Untersuchung zu erfolgen hat. |
- fachgerechte Probenahme,
- Analytik und
Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen noch Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht uns anzurufen.
Gerne sind wir auch zu einem persönlichen Gespräch bereit, in dem wir Ihnen (ggf. auch Ihrem Team sowie Vorgesetzten) alle Details und Fragen persönlich erläutern.