Verwertung von Bauschutt
Sämtliches mineralisches Material, welches bei einem Abbruch / Rückbau eines Gebäudes anfällt wird als Bauschutt bezeichnet. Ziel einer jeden Abbruch-/Rückbaumaßnahme sollte und muss sein, möglichst viel Material (mineralisch oder nicht) wieder zu vewerteten.
Zur Erfassung und anschließenden bestmöglichen Trennung der unterschiedlichen verbauten Materialien (Bausubstanz) ist es unerläßlich durch ein sog. Rückbaukonzept VOR Abbruch die Bausubstanz zu erfassen und zu bewerten.
Die Herkunft von Belastungen der Bausubstanz durch Schadstoffe kann sehr unterschiedlicher Natur sein. Zu unterscheiden sind primäre, sekundäre und nutzungsbedingte Belastungen. Außerdem können Kontaminationen aus dem Gebäudeunterhalt und biologisch bedingte Gefährdungen vorhanden sein.
Begriffe
Gemäß dem Bauschutt-/Recycling-Leitfaden werden folgende Begriffe verwendet bzw. unterschieden:
Bauschutt | Mineralisches Material, das bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauwerken und Bauteilen anfällt. Unter den Begriff Bauschutt fällt auch Bodenaushub mit bodenfremden mineralischen Bestandteilen > 10 Vol. % sowie Betonabbruch und Mauerwerksabbruch. Bauschutt fällt auf der Baustelle als Einzelfraktion (Beton 170101, Ziegel 170102, Fliesen, Ziegel und Keramik 170103) oder gemischt (170107) an. |
Recycling-Baustoffe | Aufbereitete, zur Verwendung/Verwertung geeignete mineralische Baustoffe. Nach diesem Leitfaden hergestellte Recycling-Baustoffe, welche die Richtwerte RW 1 einhalten, können als Produkte eingestuft werden. Produkte unterliegen nicht dem Abfallrecht. (>> Einsatz von RC-Material) |
Straßenaufbruch | Material, das bei Aufbruch- und Sanierungsarbeiten von Straßen anfällt (Beton 170101 oder Bitumengemische 170302). (>> Einsatz von Asphalt) |
Technische Bauwerke | Als Technische Bauwerke im Sinne dieses Leitfadens sind Bauweisen zu verstehen, die die Herstellung einer technischen Funktion in, auf oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht haben (z.B. Arbeitsraumhinterfüllungen, Baustraßen, Lärmschutzwälle, Parkplatzunterbau, mechanische Bodenverbesserung). |
Nach der Trennung der unterschiedlichen Baumaterialien erfolgt die
Untersuchung von Bauschutt
Zur Sicherung einer möglichst hohen Verwertungsquote von Bauschutt sowie zur Verbesserung eines ordnungsgemäßen umweltfreundlichen Verwertungsablaufes von Bauschutt wurde der sog.
Recycling-Leitfaden bzw. Bauschutt-Leitfaden ( >> Download)
Achtung: Seit 01.08.2023 ist der RC-Leitfaden nicht mehr gültig und durch
die Ersatzbaustoff-Verordnung ersetzt. Mehr dazu folgt auf dieser Seite in Kürze.
vereinbart.
Dieser Leitfaden regelt die „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffe) in technischen Bauwerken”. Der beiliegende Leitfaden betrifft den Einbau von Recycling-Baustoffen aus
aufbereitetem Bauschutt und Straßenaufbruch intechnischen Bauwerken für den Erd-, Straßen- und Wegebau inBayern. Er steht in Wechselbeziehung mit den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB) und für Baustoffe und Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB) in Verbindung mit den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßenbau in Bayern (ZTV wwG-StB By) undden zugehörigen Bekanntmachungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Folgende Parameter sind bei der Bewertung von Recyclingmaterial bzw. Bauschutt heranzuziehen. Die Unterscheidung folgt durch sog. Richtwerte in RW 1 und RW 2:
Parameter | Einheit | RW 1 | RW 2 | Toleranz (%) |
Feststoff | ||||
EOX | mg/kg | 3 | 15 | 20 |
MKW 1) | 300 | 1.000 | 20 | |
PAK (EPA) 2) | 5 | 20 | – | |
Eluat | ||||
Färbung, etc. | ist anzugeben | |||
pH-Wert 3) | ist anzugeben | |||
el. Leitfähigkeit | μS/cm | 2000 | 8000 | 5 |
Sulfat 4) | mg/l | 250 | 1.000 | 10 |
Chlorid | mg/l | 125 | 300 | 10 |
Arsen | μg/l | 10 | 60 | 20 |
Cadmium | μg/l | 2 | 10 | 20 |
Chrom ges. | μg/l | 50 | 150 | 10 |
Kupfer | μg/l | 50 | 300 | 10 |
Nickel | μg/l | 50 | 200 | 10 |
Blei | μg/l | 40 | 200 | 10 |
Zink | μg/l | 100 | 600 | 10 |
Quecksilber | μg/l | 0,5 | 2 | 20 |
Phenolindex 5) | μg/l | 20 | 100 | 20 |
MKW 6) | μg/l | 100 | 600 | 20 |
Folgende Fußnoten sind zu beachten:
- Bei bitumenhaltigen Recycling-Baustoffen kann die Bestimmung der Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) im Feststoff entfallen, maßgebend ist hier der Eluatgehalt der MKW.
- Bei bitumenhaltigen Recycling-Baustoffen ist eine uneingeschränkte Verwertung bis zu einem Wert von 10 mg/kg zulässig.
- Für Recycling-Baustoffe typischer Bereich: 7,0 – 12,5 (kein Richtwert); bei Abweichungen im Rahmen von Eigenüberwachungsprüfungen ist der Fremdüberwacher einzuschalten.
- Bei Bauschutt für gipshaltiges Material ist eine Überschreitung der Zuordnungswerte bis zu den jeweilis höheren Werten zulässig, unter der Bedingung, dass die Ca-Konzentration im Eluat mindestens die 0,43-fache-Sulfat-Konzentration erreicht.
- Bei bitumenhaltigen Recycling-Baustoffen ist eine uneingeschränkte Verwertung bis zum RW 2 – Wert zulässig.
- Nur zu bestimmen bei bitumenhaltigen Recycling-Baustoffen oder wenn die Feststoffanalyse mehr als 300 mg/kg ergibt.
Probenahme und Analyse von Bauschutt
Als fachkundiges Institut übernehmen wir die korrekte und fachgerechte Probenahme von Bauschutt und/oder Recycling-Material selbstverständlich nach den anerkannten Methoden, wie z.B. nach LAGA PN 98.
Oft kann bereits bei noch bestehenden Gebäuden eine sog. Bohrkern-Analyse zur weiteren Einschätzung hilfreiche Erkenntnisse liefern.
Alle Analyse erfolgen selbstverständlich nach den anerkannten DIN-Methoden im zugelassenden und akkreditieren Labor.
Sprechen Sie uns an. Gerne übersenden wir Ihnen unsere Preisliste hierfür und beraten Sie gerne.
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Über die Einbaukriterien von Bauschutt und Recyclingmaterial können Sie sich hier informieren.