Untersuchung von Altholz

Als Altholz bezeichnet man Holz, welches als Abfall zur Entsorgung bzw. als Sekundärrohstoff in Biomassekraftwerken verwendet werden soll.
Altholz unterliegt dem Regelungsbereich des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG) und ist ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Seit dem 1. März 2003 wird die Entsorgung durch die Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.
Im Altholz können Schadstoffe unterschiedlichster Art enthalten sein, die vor allem durch Holzschutzmittel, Verleimungen und Beschichtungen eingetragen wurden. Die weitere Verwendung richtet sich nach Art und Umfang dieser Schadstoffe, d.h. Aufbereitung, Verwertung, oder Beseitigung des Altholzes.
Wir bieten Ihnen dazu folgende Leistungen:
- Probenahme und Probenvorbereitung,
- Analytik auf organische und anorganische Schadstoffe,
- Untersuchung auf Schwermetalle,
- Bestimmung von Teeröle (Benzo-a-pyren),
- Heizwertbestimmung,
- Schwefel.

Wir können Ihr Material gerne vor Ort fachgerecht beproben.
Oder Sie schicken uns eine repräsentative Probe und wir führen die Untersuchung in Ihrem Auftrag aus.