HBCD, Hexabromcyclododecan (auch als HBCDD bezeichnet) kam als Flammschutzmittel in Dämmstoffen aus Polystyrol zum Einsatz. Der Stoff fand in Fassaden-, Perimeter-, Dach und Fußbodendämmung Verwendung. Sowohl expandierte Polystyrolprodukte (EPS; zum Beispiel Markenname „Styropor“) als auch extrudierte Polystyrolprodukte (XPS; zum Beispiel Markenname „Styrodur“) enthielten HBCD in hohen Konzentrationen. Ein vollständiges Verbot für HBCD besteht seit 2018.
HBCD hat vier problematische Eigenschaften, es ist giftig, persistent, bioakkumulierend und hat „Ferntransportpotenzial“. Aufgrund dieser Eigenschaften wird HBCD als „besonders besorgniserregender Stoff“ betrachtet.
Weiterführende Informationen bietet hier u.a. auch das Umweltbundesamt.
In abfallrechtlicher Hinsicht unterliegen HBCD-haltige Dämmstoffe der POP-Verordnung. POP steht für Persistente Organische Schadstoffe und die POP-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistierenden organischen Schadstoffen wie HBCD zu schützen. Im Rahmen dieser Verordnung wurden Beschränkungen für die Verwendung von HBCD als Flammschutzmittel erlassen. In der Verordnung werden auch Verpflichtungen für die Beseitigung von HBCD-haltigen Abfällen und die Überwachung von HBCD in der Umwelt festgelegt. Die Verordnung wurde im Jahr 2004 erlassen und wurde seitdem mehrfach aktualisiert, um die Regulierung von HBCD und anderen POPs zu verbessern.