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Rückbaukonzept / Abbruchkonzept / Schadstoff-Kataster

für einen “Kontrollierten Rückbau”

Der Abriss eines Bauwerks mit Abrissbirne und Sprengkommando gehört seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 1996 (aktuell: Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrwG) der Vergangenheit an.

Ziel ist nun vielmehr die (Wieder-) Verwertung (=Recycling) eines möglichst hohen Anteils der Bauabfälle (mineralische Baustoffe, Bauschutt). Dazu müssen schadstoffhaltige Materialien vor dem Abbruch/Rückbau lokalisiert und ausgebaut werden. Darüber hinaus werden die verwendeten Baumaterialien mit höchstmöglicher Sortenreinheit (Holz, Ziegel, Glas, Metall, Kabel, Beton etc.) getrennt.

Abbruch eines Gebäudes

Rückbaukonzept: Inhalte und Hinweise

Vor dem eigentlichen Rückbau geht eine Planungsphase mit Erstellung eines sog. Rückbau- und Entsorgungskonzepts sowie einer Arbeits- und Sicherheitsanweisung voraus.

Unsere Leistungen in diesem Bereich sind:

  • Vorplanung
    • Recherche der Bau- und Nutzungsgeschichte,
    • Gebäudebegehungen,
    • Auswertung von Plänen,
    • Aufstellen eines Probenahmeplans,
    • Vorgespräche mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange,
  • Technische Erkundung
    • Probenahme evtl. kontaminierter Bausubstanz gemäß dem Probenahmeplan,
    • Erfassung der Gebäudesubstanz,
    • Schadstoffanalyse zur Klärung der Belastung mit Umweltschadstoffen,
  • Gutachten / Rückbaukonzept / Schadstoff-Kataster
    • Bewertung der Analysenergebnisse,
    • Erstellung eines Schadstoffkatasters,
    • Erstellung eines Abbruch-/ Sanierungskonzeptes mit alternativen Lösungsmöglichkeiten und Kostenschätzungen,
    • Empfehlungen zur Vorgehensweise beim Rückbau,
    • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes,
    • Rückbaukonzept: Erstellung eines Abbruchkonzeptes mit Entsorgungshinweisen
Erkundung der Bausubstanz

Überwachung während der Abbrucharbeiten

  • Bauablauf und Bauüberwachung während der Durchführung der Sanierung bzw. des Rückbaus
    • örtliche Abbruch-/Sanierungsüberwachung,
    • Bauoberleitung mit Rechnungsprüfung und Dokumentation der Sanierungsmaßnahme bis hin zur,
    • Freistellung (Entlassung aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster),
  • Objektbetreuung, wenn Nachsorgemaßnahmen bzw. Kontrollmessungen erforderlich sind.

DAS  OBERSTE ZIEL: Wiederverwendung – hohe Recyclingquote

Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es das oberste Ziel von jeder Abbruchmaßnahme, einen möglichste hohen Anteil der Bausubstanz (Bauschutt) wiederzuverwenden. Dies spart Kosten und schont die Umwelt!

Gerne erläutern wir Ihnen genaueres dazu. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot.

Schon gewusst ?

  • Bauherren, also Eigentümer des abzubrechenden Gebäudes, sind bis zum Schluss verantwortlich für die schadlose Beseitigung des Gebäudes bzw. der Baurestmassen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, d.h. konkret:
    Bauherren können rechtlich dafür belangt werden, wenn das beauftragte Abbruchunternehmen den Abfall nicht nachweislich ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet.  
  • Ein Rückbaukonzept beschreibt exakt die zu erwartende abzubrechende ggf. kontaminierte/belastete Bausubstanz. Die gefürchteten und kostentreibenden Nachträge seitens der Abbruchunternehmer aufgrund von nicht bekannten “Baustoffen” können durch das Rückbaukonzept vermieden werden. Die Kosten für dieses Rückbaukonzept-Gutachten rentieren sich unterm Strich also allemal.

Unser Video zur Untersuchung der Bausubstanz durch Kernbohrungen:

ifMU Youtube-Link: Kernbohrungen zur Erkundung der Bausubstanz
ifMU Youtube-Link: Kernbohrungen zur Erkundung der Bausubstanz
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