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Grob fahrlässig: Bauen ohne Baugrundgutachten

Grob fahrlässig: Bauen ohne Baugrundgutachten

Bauen ohne Baugrundgutachten gilt als grob fahrlässig
Bauen ohne Baugrundgutachten gilt als grob fahrlässig

An diesem aktuellen Beispiel (siehe Zeitungsartikel) sieht man die Notwendigkeit eines aussagekräftigen Baugrundgutachtens am deutlichsten.

Bauen ohne Baugrundgutachten ist unserer Ansicht nach – nicht nur in Geretsried – mehr als fahrlässig !! 

Unabhängig von der Grundwasserproblematik, speziell in Geretsried,  fordert in der Regel jeder Prüfstatiker auch die Berechnungsgrundlage des Statikers. Und Bodenkennwerte können nun mal nur durch ein Bodengutachten ermittelt werden.

Hierfür müssen die Bodenschichten durch Bohrungen bzw. Schurfe sowie die Lagerungsdichte durch Rammsondierungen ermittelt werden. Daraufhin erfolgt eine qualifizierte Bewertung durch einen Baugrundgutachter, welche in einem sog. ingenieurgeologischen Gutachten (Baugrundgutachten)  zusammengefasst wird. 

Gerne erstellen wir, die IfMU GmbH aus Wolfratshausen, Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Bauvorhaben. Wenn Sie uns einen Lageplan und Gebäudeschnitt per Email zusenden, werden wir Ihnen gerne mit einem konkreten Angebot antworten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ohne Baugrundgutachten: Grundwasser in der Baugrube gefährdet den Baufortschritt
Ohne Baugrundgutachten: Grundwasser in der Baugrube gefährdet den Baufortschritt

 

Damit nicht auch Ihre Baugrube voll Grundwasser läuft, sprechen rechtzeitig mit uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während der Bauphase beratend zur Seite. 

 

 

 

 

 

 


 

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