Asbestentsorgung: LAGA Merkblatt M 23
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale
(Silikate). Am häufigsten wurden in Deutschland Weißasbest (Chrysotil, 83 %) und Blauasbest
(Krokydolith, 3,5 %) verwendet. Da Asbest außerordentlich hitze- und weitgehend chemikalienbeständig
ist, wurde er zur Herstellung vielfältiger Produkte eingesetzt. Beispiele für die verschiedenen Anwendungen sind im Anhang 1 aufgeführt. Grundsätzlich sind zu unterscheiden:
- Produkte mit fester Faserbindung
Dies sind insbesondere Asbestzementprodukte (z. B. „Baufanit“, „Eternit“), die als
ebene und profilierte Platten oder als Rohre in großem Umfang im Baubereich Verwendung
fanden, aber auch andere Produkte wie Bremsbeläge.
- Produkte mit schwacher Faserbindung
Hierzu zählen vor allem Spritzasbest und andere Produkte mit schwach gebundenen
Asbestfasern wie Leichtbauplatten, Asbestpappen, Dichtungsschnüre, die für
die Bereiche Brandschutz, Schallschutz, sowie Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
eingesetzt wurden.
Insbesondere bei Produkten mit schwacher Faserbindung oder zerbrochenen Asbestzementprodukten
besteht eine erhöhte Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern.
Quelle: LAGA M 23
Von der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) wurde für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ein überarbeitetes Merkblatt (Stand: Juni 2015) herausgegeben. Die Vollzugshilfe regelt vor allem folgende Themenbereiche
- Zuordnung von asbesthaltigen Abfällen zu Abfallschlüsseln und Entsorgungswegen,
- Überwachung der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Zulassung von Anlagen zur Behandlung oder Ablagerung asbesthaltiger Abfälle
- Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen oder Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (örE).
Das komplette Merkblatt können Sie hier downloaden.
LAGA-Merkblatt M 23: Asbestentsorgung: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Vergleich mit dem früheren Merkblatt
Vom Bayersichen Landesamt für Umwelt (LfU) wurde ein Vergleich zwischen der neuen „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der LAGA (Stand September 2009) mit dem bisherigen Merkblatt M 23 (Dezember 2001) erarbeitet.
Das LAGA Merkblatt M 23 „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ wurde am 6. September 1995 erarbeitet und jeweils aktualisiert zum 20. Februar und 10. Dezember 2001 neu vorgelegt. Auf Initiative Bayerns wurde am 4. Juli 2007 (69. ATA-Sitzung) beschlossen, das Merkblatt zu novellieren. Die Neufassung wurde auf der 73. ATA-Sitzung im Juni 2009 verabschiedet, im Herbst 2009 von der LAGA beschlossen und als Vollzugshilfe veröffentlicht.
Die Neufassung schließt die Neuregelungen der Deponieverordnung von 2009, der TRGS 519 (Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) von Januar 2007 sowie der AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) mit ein. Ebenfalls angepasst wurde die Zuordnung einzelner Abfälle zu Abfallschlüsseln im Anhang 1, insbesondere an die grundlegende herkunftsbezogene
Systematik der AVV. Letzterer wurde zudem neu gegliedert und lesefreundlicher gestaltet.
Die Textfassung des LfU-Vergleiches können Sie hier herunterladen:
LfU-Vergleich Vollzugshilfe LAGA mit Merkblatt LAGA M 23
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