Notwendigkeit eines Rückbaukonzeptes für den kontrollierten Rückbau / Abbruch
Stand der Technik: kontrollierter Rückbau von Gebäuden
Zur Verringerung der Abfallströme werden insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Anforderungen zur Abfallvermeidung bzw. stofflichen Verwertung definiert. Mit der grundsätzlichen Handlungsabfolge „Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen“ besteht die ausdrückliche Pflicht zur Verwertung nutzbarer Abfälle, gemäß der Abfallhierarchie:
Abfallhierarchie nach KrWG 2012
Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge
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Vermeidung
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Vorbereitung zur Wiederverwendung
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Recycling
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sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
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Beseitigung
Die praktische Umsetzung der Vorgabe „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ erfolgt beim Abbruch von Gebäuden anhand des kontrollierten Rückbaus.
Vor dem Hintergrund steigender Entsorgungskosten empfiehlt sich ein kontrollierter Rückbau auch aus wirtschaftlicher Sicht. Die Verwertungskosten unbelasteter und belasteter Bausubstanz lassen sich durch gezielte Abfalltrennung erheblich verringern.
Ziel der Abfalltrennung ist die Gewinnung möglichst sortenreiner, nicht verunreinigter und damit wieder nutzbarer Materialien. Somit kann aus Bauschutt sog. Recyclingmaterial werden.
Gesetzliche Grundlagen des kontrollierten Rückbaus
Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und die steigenden Deponiekosten lassen eine Vermischung der Abfallsorten aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht mehr zu. Qualifizierter Gebäuderückbau bedeutet, dass ein Rückbau wie ein Neubau zu planen ist. Die verschiedenen Baustoffe müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden.
Um den vielfältigen Anforderungen des KrWG genüge zu tun, sollte bereits im Vorfeld des Rückbaus die Entsorgung der Bauabfälle in die Planung mit einbezogen werden. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt eine Getrennthaltung bestimmter Abfallfraktionen (z.B. Glas, Kunststoff, Metalle, und Beton sowie Ziegel, Fliesen und Keramik) aus dem Abbruch von Gebäuden vor.
Auf die Erfordernis eines kontrollierten Rückbaus wird auch in der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV Teil III) hingewiesen. Somit sind „Bauabfälle bereits an der Anfallstelle getrennt zu erfassen (gezielter Rückbau) und soweit wie möglich zu verwerten.“
Die Vorgehensweise beim kontrollierten Rückbau in Bayern wird durch die LfU-Arbeitshilfe „Kontrollierter Rückbau“ (2003) geregelt.
Vorteile der Verwertung/Aufbereitung vor Ort
Durch die sortenreine Trennung von mineralischen Baurestmassen besteht die Möglichkeit einer Kostenminimierung durch Einsatz z.B. einer mobilen Baustoffaufbereitungsanlage (Recyclinganlage) mit folgenden Vorteilen
- Optimale Auslastung der LKW-Ladekapazität bei Transport von Baurestmassen
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dadurch Verringerung von Transportkosten
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Kostenminimierung durch (Wieder-)Verwertung unbelasteter Materialien/Abfälle auf dem Grundstück
Wegfall bzw. Verringerung der
- Transportkosten für Verwertung/Entsorgung von Baurestmassen
- Entsorgungskosten für Verwertung/ Entsorgung von Baurestmassen
- Transportkostenkosten für Transport von Verfüllmaterial Frostschutzkies
- Einbaukosten von Verfüllmaterial bzw. Frostschutzkies
Durch die gesetzlichen Vorgaben besteht für jeden Gebäudeabbruch die Pflicht, diesen als kontrollierten Rückbau durchzuführen. Doch nicht nur der gesetzliche Zwang sondern auch die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte sollten jeden Eigentümer und Bauherren dazu veranlassen, nur noch kontrollierten Rückbau auszuschreiben.
Damit jedoch der Abbruchunternehmer den Abriss des Gebäudes als kontrollierten Rückbau anbieten kann, muss er wissen, aus was die Bausubstanz besteht, d.h. konkret:
Was ist wo wie verbaut (worden)
In einem sog. Rückbaukonzept werden sämtlich Gebäudeteile nach der Bausubstanz bewertet. Ggf. schadstoffhaltige Bauteile aus z.B. Asbest, KMF, Asphalt o.ä. werden hier beschrieben und charakterisiert. Somit ist es für den Abbruchunternehmer sofort zu erkennen, worauf er beim Abbruch zu achten hat.
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Recycling: vom Bauschutt zum Recycling-Material