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Bausubstanz

Untersuchungen der Bausubstanz

Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern, den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen, sowie das Recycling und die stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern.

Um diesem Zweck gerecht zu werden, werden im Rahmen des Abbruchverfahrens, kontrollierter Rückbau, Schadstoffe erkundet, separiert und nach den verschiedenen Abfallfraktionen separiert. Die Trennung der einzelnen Abfallfraktionen lässt sich in der Regel nur am noch stehendem Gebäude zu einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis durchführen.
Die Beurteilung der Baumaterialien basiert, neben der organoleptischen (visuellen und geruchlichen) Bewertung bei der Begehung, auf den Ergebnissen von chemisch analysierten Proben. Eine qualifizierte Probenahmestrategie, Probennahme und Bewertung ist dabei Voraussetzung, das Risiko unentdeckter Kontaminationen in der Bausubstanz zu vermindern.

Für die Erstellung eines Rückbaukonzeptes ist eine Bausubstanzuntersuchung unerläßlich. Hierbei werden aus schadstoffverdächtigen Bauteilen (Wand, Putz, Boden, etc.) Proben entnommen und diese im Labor chemisch untersucht.

Je nach Gebäudeteil, Bauteil oder Baustoff werden unterschiedliche Verdachtsparameter untersucht.

Kommt Ihnen ein Stoff verdächtig vor? Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung und Bewertung.

>> Übersicht über Bauteile mit Schadstsoff-Verdacht

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