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Sanitärbetriebe

Abnahmeuntersuchung  von / durch Sanitärbetriebe

Die Qualität des Trinkwassers (nach TrinkwV) ist nicht mehr gewährleistet, wenn z.B. durch

  • Stagnation von Wasser in den Rohren
  • Verwendung falscher Werkstoffe
  • ungeeignete Betriebsweise der Trinkwasseranlage

das Wachstum von Mikroorganismen oder Biofilmen in den Leitungen der Trinkwasseranlage begünstigt wird.

Abnahme der Trinkwasserinstallation

Für Sanitärbetriebe - übrigens: die ifMU GmbH ist auch Innungs-Mitglied.
Übrigens: die ifMU GmbH ist auch Innungs-Mitglied.

Ein qualifizierter Sanitär-Innungsbetrieb sollte stets nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Sämtliche Arbeiten werden in der Regel von einem Bauleiter und/oder Fachplaner abgenommen. Wir raten jedem ausführenden Sanitärbetrieb die Freiheit von mikrobiologischen Indikatorparameter der installierten Anlage (Trinkwasserinstallation) durch eine qualifizierte Trinkwasseruntersuchung überprüfen zu lassen.

Für eine sog. Abnahme-Untersuchung im Kaltwasser empfehlen wir die Trinkwasseruntersuchung auf folgende Parameter:

  • Koloniezahl bei 22°C und 36 °C
  • E. Coli (Escherichia Coli)
  • coliforme Keime
  • ggf. Pseudomonas aeruginosa
  • ggf. Enterokkoken / Fäkalstreptokokken

Bei Einhaltung der geforderten Grenzwerte der Trinkwasserverordnung in den untersuchten Parametern kann davon ausgegangen werden, dass die Anlage ausreichend gespült wurde und das Trinkwaser nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung als “genusstauglich” eingestuft wird.

Aus Sicht des verantwortlichen Sanitärunternehmens:
In Abstimmung mit der zuständigen Bauleitung kann diese Abnahme-Untersuchung der Trinkwasserinstallation vor Übergabe an den zukünftigen Betreiber sinnvoll sein.

Aus Sicht des Betreibers:
Die Abnahme-Untersuchung sollte bestenfalls unmittelbar nach Übergabe (möglichst noch am gleichen Tag der Übergabe) stattfinden, um den Zustand der Anlage bei Übergabe der Sanitärfirma nachzuweisen.

 Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei der Abnahme Ihrer Sanitärinstallation.


Wichtig:
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Legionellen-Untersuchung

Die gesetzlich vorgeschriebene (turnusmäßige) Legionellen-Untersuchung, d.h. systemische Untersuchung der Trinkwasserinstallation gemäß Trinkwasserverordnung kann / darf frühestens nach 3 Monaten nach Inbetriebnahme stattfinden. Das heißt demnach: Eine Legionellenuntersuchung als Abnahme-Untersuchung bei Übergabe der Trinkwasserinstallation ist weder sinnvoll noch zielführend.

Hier finden Sie den entsprechenden Quellen-Hinweis in der Trinkwasserverordnung:

§ 14b Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
(6) Die erste Untersuchung nach Absatz 1 ist bei einer ab dem 9. Januar 2018 neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlage innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen.

> weitere Informationen zur regelmäßigen Legionellen-Untersuchung

  • Wer muss wann was untersuchen?
  • Auswahl geeigneter Probenahmestellen
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