KMF – Künstliche Mineralfaser als Dämmstoff von Rohrleitungen
Künstliche Mineralfasern, die bei der Sanierung oder beim kontrollierten Rückbau / Abbruch älterer Gebäude anfallen, sind in aller Regel als krebserzeugend eingestuft. Sie müssen als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden. Seit 1996 wurden im Handel auch Mineralwollen mit guter Biolöslichkeit angeboten, die nicht krebserzeugend wirken. Krebserzeugende Mineralfasern dürfen seit dem 01.06.2000 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Mineralfaserabfälle, Mineralwolle aus Stein (z. B. Basaltwolle), Glas oder Schlacken aus der Verhüttung, anorganische Synthesefasern, textile Glasfasern, Hochtemperaturwollen (z. B. Keramikoder heute so genannte Aluminiumsilikatfasern), Dämm- oder Isoliermaterialien, Dämmstofffüllung (in Kernen, Blöcken oder als lose Schüttung) in wärmedämmenden Ziegeln
Quelle: Abfallratgeber Bayern > KMF
Ummantelung von Rohrleitungen: KMF
Bei der Verarbeitung von Dämmstoffen aus Mineralfasern kann es durch freigesetzte Fasern bzw. Faserbruchstücke zu Einwirkungen auf die Haut, die Augen und die oberen Atemwege kommen.
Faserspitzen können oberflächlich in die Haut eindringen können und dabei einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen. Außerdem können die in den KMF enthaltenen Zusatzstoffe bei empfindlichen Menschen auch allergische Hautreaktionen hervorrufen.
Auch Augen und Atemwege können durch den entstehenden Staub vorübergehend gereizt werden; diese Erscheinungen klingen bei nachlassender Staubbelastung wieder ab.
Bestimmte Mineralfasern stehen im Verdacht, in der Lunge möglicherweise krebserzeugendzu wirken. Bei Dämmstoffen aus Mineralfasern muss daher zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:so genannten “alten” und “neuen” Produkten.
Quelle: VIS Bayern > Dämmstoffe
Trennung von KMF – Dämstoffen beim Abbruch
Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Verwertung grundsätzlich der Beseitigung vorzuziehen. Abfälle sind danach vorrangig stofflich zu verwerten. Sortenreine KMF-Abfälle (Verschnitte) werden von den Herstellern zur Verwertung zurückgenommen. Für KMF aus dem Rückbau von Gebäuden gibt es derzeit kein Verwertungsverfahren. Sie sind auf Deponien ab der Klasse I zu beseitigen. Gleiches gilt für die mit KMF gefüllten Ziegel.
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
10 11 03 Glasfaserabfall
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
Beim Abfallschlüssel mit * handelt es sich um einen gefährlichen Abfall im Sinne der AVV
Quelle: Abfallratgeber Bayern > KMF
Eine Auskunft darüber ob die bei Ihnen verwendeten Dämmstoffe krebserzeugend sind, kann eine Analyse liefern. Die Untersuchung erfolgt hierbei auf den sog. KI (Kanzerogenitätsindex):
Sprechen Sie uns an. Wir untersuchen und bewerten Ihren Dämmstoff und geben Ihnen weitere Hilfestellungen zur Behandlung beim Ausbau bzw. bei der Entsorgung.