Gaststätten und Hotels
Trinkwasser, das in Gaststätten oder Hotels den Nutzern zur Verfügung gestellt wird, muss so beschaffen sein, dass dessen Genuss oder Gebrauch nicht zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führt (TrinkwV).
Verunreinigungen des Trinkwassers und damit die Verbreitung von Krankheitserregen können verursacht werden durch
- Verwendung ungeeigneter Materialien bei Rohrleitungen oder Armaturen
- unzulässige Stagnation in den Leitungen der Trinkwasseranlage
- fehlerhafte Installation
- unsachgemäßes Betreiben der Trinkwasserinstallation
Die Bereitstellung von „sauberem“ Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden wird durch regelmäßige chemische und mikrobiologische Untersuchungen im Warmwasser- bzw. Kaltwassersystem der Trinkwasseranlage sichergestellt.
Warmwassersystem |
Kaltwassersystem |
Mehr dazu auf unserer speziellen Legionellen- Webseite: |
weiterführende Informationen zu |
Die Wasserversorgung von Toiletten, Handwaschbecken oder sonstigen Wasch- und Spülbecken über eine Trinkwasserinstallation ist von der Untersuchungspflicht auf Legionellen nicht betroffen.
Daher gilt die Untersuchungspflicht auf Legionellen nicht für die Gastronomie. Allerdings schließt eine allgemeine Sorgfaltspflicht eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers nicht aus.
Grundsätzlich sollte das Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, worunter eben auch Gaststätten und Hotels gehören, regelmäßig (mindestens jährlich) untersucht werden.
Nur wer regelmäßig untersucht, kann auch sicher sein und nachweisen, dass sein Wasser “sauber” ist.