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Verwertung von Asphaltfräsgut

3. Verwertung von Asphaltfräsgut

Das Bayerische Landesamt für Umwelt erläutert im Merkblatt Nr. 3.4/1 (Stand Feb. 2012) die wasserwirtschaftliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von bituminösen Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch). Hier ist u.a. geregelt, dass Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen im Freien ohne besondere Untergrundbefestigung und ohne Abdeckung gelagert werden kann (S. 11, Pkt. 4.2.3.2 b) ).

Dabei darf von Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen nur ausgegangen werden, wenn mit einem quantitativen Untersuchungsverfahren ein PAK-Gehalt von maximal 10 mg/kg nachgewiesen ist.
Demnach ist wohl Ausbauasphalt unter 10 mg/kg schadlos aus wasserwirtschaftlicher Sicht.

In einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 25.07.2007, welche auf einem Schreiben des Umweltministeriums vom 20.07.2007 basiert, heißt es jeweils, dass Ausbauasphalt soweit wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich einer hochwertigen Verwertung in Asphaltmischanlagen zugeführt werden soll.  Dies wird mit der Anforderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes begründet, dass eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung von Abfällen anzustreben ist, vgl. § 8 Abs. 1 Satz 3 KrWG. Lediglich in Fällen, in denen die Aufbereitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wäre eine weniger hochwertige Verwertung (z.B. Einbau von Ausbauasphalt unter dichter, wasserundurchlässiger Deckschicht) im Einzelfall möglich. Sollte sich der Ausbauasphalt überhaupt nicht für die Verwertung in gebundenen Schichten des Straßenoberbaus eignen, käme nachrangig die Verwertung entsprechend den Anforderungen des Leitfadens „Anforderung an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“ in Betracht.

Weiterführende Informationen

Untersuchung und Bewertung von Asphalt / Teer

 

 

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