Soll eine Gebäude durch einem Neubau ersetzt werden, oder aus anderen Gründen weichen, gilt es bereits im Vorfeld einige wesentliche Dinge zu berücksichtigen:
Heutzutage darf ein Gebäude nicht einfach wahllos „abgerissen“ werden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Es muss selektiv „rückgebaut“ werden, was bedeutet, dass die Bausubstanz beim “Zerlegen“ des Gebäudes nach verschiedenen Materialarten getrennt werden muss. So sollen z.B. organische Bestandteile wie z.B. Holz aus dem Dachstuhl, aber auch Dämmmaterialien wie Glaswolle getrennt von der mineralischen Bausubstanz wie Beton und Ziegel gehalten werden. Zudem müssen auch vor Abbruch sämtliche Schadstoffe abgetrennt und separat entsorgt werden. Wenn heute von Abbruch/Abriß gesprochen wird, ist meist ein kontrollierter Rückbau gemeint. Die Begriffe werden daher im Weiteren synonym verwendet.
Warum ein Schadstoffkataster vor dem Abriss eines Gebäudes unerlässlich ist
Der Rückbau eines Gebäudes ist eine komplexe und potenziell gefährliche Aufgabe, die gründlich vorbereitet werden muss. Eine der wichtigsten Vorbereitungen ist die Erstellung eines Schadstoffkatasters. Durch ein Rückbaukonzept wird die Bausubstanz systematisch auf Schadstoffe untersucht und bewertet. Warum das so wichtig ist? Es gibt mehrere entscheidende Gründe, warum ein Schadstoffkataster nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Vielzahl an gesetzlichen Grundlagen hierfür haben wir auf unserer Webseite: www.ifmu.de dargestellt.
1. Gesundheitsschutz von Arbeitern und Bewohnern
Beim Abbruch eines Gebäudes besteht die Gefahr, dass Schadstoffe wie Asbest, PCB (Polychlorierte Biphenyle), Blei oder andere gefährliche Chemikalien freigesetzt werden. Diese Stoffe können, wenn sie eingeatmet oder aufgenommen werden, schwere gesundheitliche Schäden verursachen, wie z. B. Atemwegserkrankungen, Krebs oder Nervenschäden. Das Schadstoffkataster identifiziert solche gefährlichen Stoffe im Voraus, sodass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um Arbeiter und Anwohner vor schädlicher Exposition zu schützen.
2. Umwelt- und Ressourcenschutz
Schadstoffe können nicht nur Menschen, sondern auch die Umwelt erheblich belasten. Wenn Asbestfasern, giftige Schwermetalle oder andere Chemikalien unkontrolliert freigesetzt werden, können sie den Boden, das Grundwasser und die Luft verschmutzen. Ein Schadstoffkataster sorgt dafür, dass diese Stoffe fachgerecht entsorgt oder behandelt werden, bevor sie in die Umwelt gelangen. Das ist nicht nur wichtig für den unmittelbaren Umweltschutz, sondern auch für die langfristige Erhaltung von Ressourcen.
3. Kosteneffizienz und rechtliche Absicherung
Unvorhergesehene Schadstofffunde während des Abrisses können zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Wenn ein Schadstoff nicht im Vorfeld identifiziert wird, kann das bedeuten, dass der Abriss gestoppt und teure Spezialfirmen hinzugezogen werden müssen, um den Stoff sicher zu entfernen. Durch ein eingebautes Schadstoffkataster können diese Risiken minimiert und der Abriss effizienter geplant werden.
Zudem schützt ein vollständiges und genaues Schadstoffkataster den Bauherren und die beteiligten Unternehmen rechtlich. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Baustoffen. Wer diese Vorschriften nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche, wenn es zu gesundheitlichen Schäden bei Arbeitern oder Umweltschäden kommt.
4. Sichere Entsorgung und Recycling
Ein Schadstoffkataster hilft nicht nur beim Erkennen und sicheren Entfernen gefährlicher Stoffe, sondern erleichtert auch das Recycling der übrigen Bausubstanz. Immer mehr Bauabfälle werden recycelt und wiederverwendet, was den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung reduziert. Durch die genaue Kenntnis der enthaltenen Schadstoffe können belastete Materialien von den recycelbaren Stoffen getrennt und sicher entsorgt werden.
Fazit
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters vor dem Abriss eines Gebäudes ist aus gesundheitlichen, ökologischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen absolut notwendig. Es schützt Arbeiter, Bewohner und die Umwelt vor gefährlichen Stoffen und sorgt für einen reibungslosen und kosteneffizienten Abrissprozess. Gleichzeitig stellt es sicher, dass gefährliche Stoffe fachgerecht entsorgt und wertvolle Ressourcen recycelt werden. Ein Schadstoffkataster ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil jedes verantwortungsvollen Abrissprojekts.
Vor dem Abriss eines Gebäudes ist die Erstellung eines Schadstoffkatasters unerlässlich, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. In einem Schadstoffkataster werden Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK oder Schwermetalle systematisch in der Bausubstanz erfasst. Diese Stoffe können beim Rückbau freigesetzt werden und stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr für Arbeiter sowie Anwohner dar. Zudem besteht das Risiko der Kontamination von Boden, Wasser und Luft.
Das Schadstoffkataster ermöglicht somit eine fachgerechte Planung des Abbruchs und die sichere Entsorgung der belasteten Materialien. Dadurch lassen sich Verzögerungen und hohe Kosten durch ungeplante Funde vermeiden. Auch rechtlich ist ein Kataster wichtig: Es stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher, verhindert Haftungsansprüche und erleichtert das Recycling von unbedenklichen Baustoffen. Es handelt sich also nicht nur um eine Vorschrift, sondern um eine unverzichtbare Maßnahme für den sicheren und effizienten Umbau von Gebäuden.
Weitere Informationen
Über die Erkundung von Schadstoffen, die nötigen Schritte zur Erstellung eine Rückbaukonzeptes mit Schadstoffkataster sowie die Verwertung von Bauschutt bzw. Recycling-Material können wir Sie auch persönlich darüber beraten: Tel. 08171 / 380 100
Gesetzliche Grundlagen
Der Rückbau von Gebäuden ist in Deutschland durch eine Vielzahl gesetzlicher Grundlagen geregelt, die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verankert sind. Diese gesetzlichen Grundlagen betreffen den Rückbau, die Entsorgung von Baumaterialien und die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben. Im Folgenden sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen aufgeführt:
1. Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch regelt grundlegende Fragen des Baurechts in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zum Abriss von Gebäuden, insbesondere zu den Voraussetzungen, unter denen eine Abrissgenehmigung erforderlich ist. Ein wichtiger Teil des BauGB ist die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Umwelt- und Denkmalschutzaspekten beim Rückbau von Gebäuden.
- § 179 BauGB: Rückbauverpflichtung bei bestimmten Bebauungsplänen oder städtebaulichen Erfordernissen.
- § 34 BauGB: Rückbau in Gebieten ohne Bebauungsplan (nach Art und Maß der baulichen Nutzung im Einklang mit der Umgebung).
2. Landesbauordnungen (LBO)
Jedes Bundesland in Deutschland hat eine eigene Bauordnung. Diese Bauordnungen regeln die Genehmigungspflichten und Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Gebäuden. Eine Abrissgenehmigung kann je nach Bundesland erforderlich sein.
- Beispiel: § 62 der Musterbauordnung (MBO) regelt in vielen Ländern die Genehmigungsfreiheit für den Abriss von Gebäuden, sofern keine anderen Belange (z.B. Denkmalschutz) betroffen sind.
3. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden, wiederzuverwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Der Rückbau von Gebäuden fällt in den Bereich der Abfallwirtschaft, da beim Abriss große Mengen Bau- und Abbruchabfälle entstehen.
- § 6 KrWG: Grundpflichten zur Abfallvermeidung und -verwertung.
- § 9 KrWG: Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung.
4. Verordnung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verordnung über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen – BAbfV)
Diese Verordnung regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Bauabfällen, die beim Rückbau anfallen. Sie zielt darauf ab, Schadstoffe zu trennen und recycelbare Materialien wie Beton, Stahl und Holz zu verwerten.
5. Denkmalschutzgesetze der Länder
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen nicht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörden abgerissen werden. Die Denkmalschutzgesetze der Länder schützen historische Bausubstanz und regeln die Genehmigungspflicht bei Veränderungen oder dem Abriss solcher Gebäude.
- Beispiel: § 8 Denkmalschutzgesetz NRW: Schutz von Kulturdenkmalen vor Abbruch, Veränderung oder Zerstörung ohne Genehmigung.
6. Naturschutzgesetz
Beim Rückbau von Gebäuden müssen auch Naturschutzgesetze berücksichtigt werden, insbesondere wenn sich geschützte Tiere (z.B. Fledermäuse, Vögel) in oder um das Gebäude befinden.
- Beispiel: § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Verbot, streng geschützte Arten zu beeinträchtigen, zu stören oder deren Lebensstätten zu zerstören.
7. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Beim Rückbau von Gebäuden können Gefahrstoffe wie Asbest oder PCB freigesetzt werden. Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit diesen Stoffen, um die Gesundheit von Arbeitern und Anwohnern zu schützen.
- § 3 GefStoffV: Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
- § 16 GefStoffV: Besondere Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Asbest.
8. Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen
Beim Rückbau von Gebäuden müssen strenge Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Dazu gehören z.B. die Baustellenverordnung (BaustellV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- Baustellenverordnung (BaustellV): Regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten.
9. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt den Schutz von Gewässern. Beim Rückbau von Gebäuden, insbesondere von Industriebauten, muss sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen.
Disclaimer/Hinweis: Die Vollständigkeit der o.g. Erwähungen kann nicht garantiert werden.