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Hinweise

Stand: Februar 2025

Sie möchten uns eine Probe zusenden? Kein Problem
–> in dieser Material-Übersicht finden Sie alle nötigen Infos zum weiteren Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer unserer Analysen in der Regel zwischen 4 und 8 Werktagen (außer Luft, Kompost, Prozesswasser, Dioxine, PFT und weitere Spezialanalysen) liegt. Da wir jedoch eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen müssen, wie z.B. die Art und Komplexität der Analyse, die Auslastung unseres Partnerlabors und die Verfügbarkeit von Ressourcen, können die tatsächlichen Bearbeitungszeiten variieren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei den angegebenen Zeiten lediglich um erfahrungsgemäße Schätzungen handelt und wir keine Garantie für die Einhaltung eines bestimmten Zeitrahmens übernehmen können.

Selbstverständlich sind wir stets bemüht, Ihre Aufträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und Ihnen die Ergebnisse zeitnah zukommen zu lassen. Um unsere Effizienz zu gewährleisten und Ihnen die Ergebnisse so schnell wie möglich zukommen zu lassen, bitten wir Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Eigenprobenahme d.h. Probenversand von Kunde an ifMU:

Gerne können Sie uns Ihre Probe(n) mit dem Auftrag zusenden und wir vermerken Ihre Daten (wie z.B. Bauvorhaben, Entnahmestelle, Projekt etc.) in unserem Prüfbericht.

Sollten Sie eine qualifizierte und unabhängige Probenahme (wie es z.B. im Regelfall bei der Boden/-Aushubuntersuchung nach LAGA PN 98 der Fall ist) benötigen, können wir dies gerne in unserem Einzugsgebiet (s.u.) durchführen. Eine Probenahme durch ifMU gewährleistet stets eine repräsentative und qualifizierte Erfassung der relevanten Verdachtsmomente. 

Hinweis zur Probenahme bei Boden- und Abfalluntersuchungen
Die Probenahme ist der erste und für die Aussagekraft eines Prüfberichts entscheidende Schritt jeder Untersuchung. Nur eine fachgerechte, repräsentative und dokumentierte Probenahme stellt sicher, dass das Analyseergebnis die tatsächliche Beschaffenheit des Materials widerspiegelt – und von Annahmestellen, Entsorgern oder Behörden anerkannt wird.

Probenahme durch unser Büro
Führen wir die Probenahme durch, erfolgt diese fachgerecht und nachvollziehbar dokumentiert nach der LAGA PN 98 (Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Probenahme von Feststoffen) sowie den einschlägigen technischen Regelwerken. Ort, Art und Umfang der Probenahme werden protokolliert und im Prüfbericht ausgewiesen.

Eigenprobenahme durch den Auftraggeber
Entscheidet sich der Auftraggeber dafür, die Probe selbst zu entnehmen und uns zur Untersuchung zuzusenden, weisen wir hierauf im Prüfbericht ausdrücklich hin: Der Bericht kennzeichnet in diesem Fall, dass die Probenahme durch den Auftraggeber und nicht durch unser Büro erfolgt ist.

Bitte beachten Sie: Annahmestellen, Deponien und sonstige Entsorger fordern in vielen Fällen eine Probenahme, die nachweislich nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. LAGA PN 98) erfolgt ist. Bei einer Eigenprobenahme kann es daher im Einzelfall zu Rückfragen, Nachforderungen einer Wiederholungsprobenahme oder – im ungünstigsten Fall – zur Ablehnung der Probe an der Annahmestelle kommen. Für die Repräsentativität einer selbst genommenen Probe sowie für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten können wir keine Verantwortung übernehmen; unser Prüfergebnis bezieht sich stets nur auf das bei uns tatsächlich eingegangene Probenmaterial.

Unsere Empfehlung
Um Verzögerungen und Rückfragen bei der Entsorgung zu vermeiden, empfehlen wir, die Probenahme durch unser Büro durchführen zu lassen. So ist die fachgerechte Durchführung nach LAGA PN 98 sowie die lückenlose Dokumentation von der Probenahme bis zum Prüfbericht sichergestellt.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, welche Art der Probenahme für Ihr Vorhaben erforderlich ist – sprechen Sie uns einfach an.

Das machen wir NICHT:

Bitte beachten Sie, dass wir folgende Leistungen nicht anbieten:

  • Bewertung von Stoffen zur Aussage auf “mögliche menschliche Gefährdungen” bzw. auf “Giftstoffe”“ (z.B. Flüssigkeiten / unbekannte Substanzen)
  • Untersuchung von unbekannten/unspezifischen Materialien/Flüssigkeiten auf deren “Inhaltsstoffe”,
  • keine medizinische Beratung / Bewertung / Aussage,

Wenn Sie uns Ihren konkreten Untersuchungswunsch (d.h. auf welche konkreten Parameter) sowie die entsprechende Matrix (=Probenart) mitteilen, können wir Ihnen gerne die Machbarkeit sowie die anfallenden Untersuchungskosten in Form eines Angebotes bzw. Preisliste übermitteln.
In unserer Material-Übersicht finden Sie eine Auswahl an gängigen Analyse bzw. Untersuchungsmöglichkeiten.


Welche Untersuchung muss ich beauftragen ?

Eine der uns meistgestellten Fragen… müssen wir mit einer Gegenfragen beantworten:

Wofür benötigen Sie die Untersuchung?

hier eine kleine Auswahl unserer üblichen Antworten:

Ich benötige die Untersuchung … unsere Antwort
–> zur Entsorgung des Materials. Ja, hierbei können wir Ihnen z.B. im Umfang einer Deklarationsanalyse behilflich sein.
–> zum Einbau in andere Bausubstanz / Bauwerke Ja, hier können wir Sie spezifisch beraten
–> zum Essen, als Nahrungsmittel, als medizinisches Präparat nein, solche Analysen führen wir nicht durch.
–> um zu wissen, ob da ein Gift enthalten ist. nein, diese pauschale Aussage können wir selbst durch eine Untersuchung nicht treffen.
–> weil ich glaube, dass mein Boden vergiftet / verunreinigt ist / wurde. schwierig, aber u.U. möglich. Sie müssen hier mit ca. 300 – 700 € Kosten rechnen.

Bitte beachten Sie:

  • Ohne einen spezifischen Verdacht (was in dem Material enthalten ist / sein könnte) kann die pauschale Untersuchung “auf Gifte/Irgendwas” sehr teuer werden.
  • Bewertungen werden von uns nur nach den in Bayern gültigen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen durchgeführt. Einige in Bayern gültigen Bewertungsgrundlagen sind auch deutschlandweit anwendbar.



Einzugsgebiet

Unser ungefähres Einzugsgebiet für eine Probenahme durch uns können Sie auf u.s. Karte abschätzen:

Einzugsgebiet von ifMU GmbH

Unsere sog. “Einzugsgebiete”, d.h. die Gebiete in denen wir viel Erfahrungen bzgl. des anstehenden Baugrundes haben liegen unter anderem in:
Wolfratshausen, Geretsried, Königsdorf, Penzberg – Iffeldorf, Beuerberg – Eurasburg, Bichl – Benediktbeuern, Dietramszell
Großraum München, Südlicher Landkreis München, Icking – Baierbrunn, Egling – Straßlach – Deining, Bad Tölz, Weilheim, Peißenberg, Starnberg, Ammerland – Ambach – St. Heinrich, Holzkirchen, Greiling – Reichersbeuern – Waakirchen, Lenggries – Jachenau, Landsberg am Lech, Königsbrunn, Augsburg,

In diesen Bereichen haben wir bereits in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Probenahmen, Bodengutachten, Baugrundgutachten, Baugrunderkundungen sowie Altlastenerkundungen durchgeführt bzw. erstellt.

 


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